Räumungsklage: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten für eine Räumungsklage richtet sich nach dem sogenannten Streitwert. Der Streitwert einer Räumungsklage ist die Jahresmiete ohne Betriebskosten. Mit welchen Kosten Sie für Ihre Klage rechnen müssen, lesen Sie hier.

Bei den in der Tabelle aufgeführten Beträgen handelt es sich jeweils um eine Gerichts- beziehungsweise Anwaltsgebühr. Welche Gebühren tatsächlich anfallen, hängt davon ab, wie sich der Prozess entwickelt.

Streitwert Gerichtsgebühren Anwaltsgebühren*
bis 1500 €

65 €

105 €

bis 2000 €

73 €

133 €

bis 2500 €

81 €

161 €

bis 3000 €

89 €

189 €

bis 3500 €

97 €

217 €

bis 4000 €

105 €

245 €

bis 4500 €

113 €

273 €

bis 5000 €

121 €

301 €

bis 6000 €

136 €

338 €

bis 7000 €

151 €

375 €

bis 8000 €

166 €

412 €

bis 9000 €

181 €

449 €

bis 10.000 €

196 €

486 €

bis 13.000 €

219 €

526 €

bis 16.000 €

242 €

566 €

* zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

Räumungsklage: Kosten Gerichtsgebühren

Es können höchstens 3 Gebühren anfallen. Endet der Prozess nicht durch Urteil, sondern durch Vergleich, durch Rücknahme der Klage oder dessen Erledigung (s. o.), ermäßigen sich die Gerichtsgebühren auf 1 Gebühr.

Räumungsklage: Kosten Anwaltsgebühren

Der Anwalt erhält in der Regel 2,5 Gebühren. Findet keine mündliche Verhandlung statt, reduziert sich die Gebühr in der Regel auf 0,8. Im Regelfall müssen Sie die Anwaltsgebühr aus der rechten Spalte also mit 2,5 multiplizieren.

Kostenbeispiel für eine Räumungsklage

Sie vermieten Ihre Wohnung für 550 € im Monat zzgl. Betriebskosten. Der Streitwert beträgt damit 6.600 € (die Jahresnettomiete). Hiervon ausgehend belaufen sich die Gerichtskostenauf 453 € (3 x 151 €) und die Anwaltskosten auf  937,50 € (375 x 2,5) netto. Hinzu kommen die Umsatzsteuer und eine Pauschale für Porto und Telekommunikationsaufwand des Anwalts in Höhe von meist 20 €. Wenn Sie Ihre Räumungsklage gewinnen, das Gericht Ihrer Klage also stattgibt, muss der Mieter Ihnen all diese Kosten erstatten.

Generell gilt: Vor einer Räumungsklage müssen Sie genau recherchieren, ob die Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg. Hat so sparen Sie unnötige Kosten.