Beschädigungen der Mietsache: So berechnen Sie die Verjährungsfrist

Für übliche Abnutzung der Mieträume haftet der Mieter nicht. Anders sieht es aus, wenn die Beschädigungen schuldhaft verursacht wurden. Lesen Sie hier, wie man in solchen Fällen die Verjährungsfrist berechnet, damit Sie als Vermieter nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Rechtliche Grundlagen

Abgesehen von Betriebskosten wird vor den Mietgerichten am meisten über Ansprüche des Vermieters wegen "Beschädigung oder Verschlechterung der Mietsache" gestritten.

Dabei geht vor allem um Forderungen gegen den Mieter wegen geschuldeter, aber nicht oder nur unzureichend geleisteter Schönheitsreparaturen. Oder der Vermieter verlangt Schadenersatz dafür, dass die Mieträume oder Einrichtungen beschädigt worden sind.

Das Tückische an diesen Forderungen ist, dass sie innerhalb von 6 Monaten nach Rückgabe verjähren (§ 548 BGB). Diese Frist ist kurz und bei ihrer Berechnung werden leider häufig Fehler gemacht. Da diese Fehler dem Vermieter richtig viel Geld kosten können, sehen Sie hier, wie Sie die Verjährung korrekt berechnen.

Vermietungspraxis: Beispiel einer korrekten Berechnung

  • Erhalten Sie Ihre Mieträume am 31. eines Monats zurück, so endet die Verjährung sechs  Monate später mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats.

Beispiel: Rückgabe der Mieträume am 31.01., Verjährungsbeginn am 30.06. um 0.00 Uhr.

  • Erhalten Sie Ihre Räume an einem anderen Tag zurück, so endet die Verjährung sechs Monate später mit Ablauf des gleichen Tages.

Beispiel: Erfolgt die Rückgabe der Mieträume am 29.07., so ist Verjährungsbeginn am 29.01. um 0.00 Uhr.

  • Sonderfall: Fehlt der entsprechende Tag 6 Monate später, so endet die Verjährungsfrist mit dem letzten Tag des Monats.

Beispiel: Erfolgt die Rückgabe der Mieträume am 29.08 (oder 30. bzw. 31.08.), so ist Verjährungsbeginn am 28.02. um 0.00 Uhr.

Achtung: Fällt der letzte Tag der 6-monatigen Verjährungsfrist auf einen Sonn- oder Feiertag oder auf einen Samstag, so endet die Verjährungsfrist mit Ablauf des auf diesen Tag folgenden Werktags.