Abschreibung Ihrer Fotovoltaikanlage

Eine Fotovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach macht nicht nur aufgrund der Einspeisevergütung und aus umwelttechnischen Gründen Sinn. Auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sind damit verbunden. Hier erfahren Sie, welche Abschreibungsmöglichkeiten Sie für Ihre diesjährig installierte Fotovoltaikanlage haben.

Abschreibung Ihrer Fotovoltaikanlagen

Im Rahmen der Abschreibung können Sie hier die ganz normale lineare Abschreibung Ihrer Fotovoltaikanlage steuermindernd zum Einsatz bringen. Dies bedeutet, dass Sie die Installationskosten der Anlage auf eine von der Finanzverwaltung vorgegebene Nutzungsdauer von 20 Jahren gleichmäßig verteilen. Unter dem Strich können Sie also in jedem vollen Kalenderjahr 5 % des Installationsaufwandes steuermindernd geltend machen.

Im ersten Jahr werden Sie diese 5 % nur erreichen, wenn die Anlage bereits im Januar installiert wird. Ab einer Installation im Februar können Sie nur eine zeitanteilige Abschreibung vornehmen. Der lineare Abschreibungsbetrag ist also zu zwölfteln.

Die degressive Abschreibung, also die Abschreibung in fallenden Beträgen existiert derzeit leider nicht mehr.

Profitieren Sie zusätzlich von der Sonderabschreibung

Das Wort Sonderabschreibung ist in der Tat ein wenig irreführend. Schließlich führt es zu der Annahme, dass diese Abschreibung nur anstatt der üblichen, linearen Abschreibung angesetzt werden kann. Dies ist jedoch nicht richtig. Die Sonderabschreibung kann, muss aber nicht, zusätzlich zur üblichen Abschreibung geltend gemacht werden.

Ihr Vorteil liegt dabei in der freien Gestaltungsmöglichkeit. So ermöglicht die Sonderabschreibung es Ihnen, dass Sie innerhalb der ersten fünf Jahre seit Installation der Fotovoltaikanlage bis zu 20 % der Installationskosten steuermindernd absetzen.

Tipp: Wie Sie diese 20 % auf die ersten fünf Jahre verteilen, ist Ihnen dabei vollkommen frei überlassen. Sie können also den Ansatz der Sonderabschreibung so wählen, wie es in Ihrem individuellen und persönlichen Steuerfall am günstigsten ist. Sollten Sie beispielsweise in einem Jahr besonders hohe Einkünfte haben, kann es Sinn machen, die Sonderabschreibung zur Kappung der Einkommensprogressionsspitzen auch in diesem Jahr voll anzusetzen. Die Individualität des Einzelfalls entscheidet hier über die beste Vorgehensweise.

Maximale Abschreibung im ersten Jahr

Unter dem Strich bedeutet dies, dass Sie im Erstjahr bis zu 25 % des Installationsaufwandes für Ihre Fotovoltaikanlage steuermindernd zum Abzug bringen können. Wie schon angedeutet liegt der Clou dabei jedoch im individuellen Ansatz der Abschreibung.

Unser Tipp daher: Überlegen Sie vorher gut, wie sich Ihre Einkünfte insgesamt in den kommenden fünf Jahren entwickeln könnten. Auf Basis dieser Annahme sollten Sie die Sonderabschreibung verteilen und steuermindernd zum Einsatz bringen. So können Sie eine maximale Steuerersparnis erreichen. 

Neben der Abschreibung ist noch der Investitionsabzugsbetrag ein gesondertes Thema, welches wir in einem weiteren Beitrag mit den entsprechenden Tipps zur bestmöglichen Vorgehensweise behandeln werden.