von Armin Nowak, veröffentlicht in Immobilienrecht
Ist die Verwalterzustimmung beim Wohnungsverkauf noch zeitgemäß?
In der Regel soll der Verwalter die Zustimmung erteilen. Es konnten aber auch eine andere Person oder alle Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft genannt werden. Es ist aber besonders für den Verwalter schwierig zu entscheiden, wenn er den Erwerber das erste Mal sieht, ob er in die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer passt oder nicht. Die Haftungsproblematik der nicht erteilten Zustimmung durch entstehende Schäden, die die Kaufabwicklung behindern, ist wesentlich größer.
Er macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig, wenn er zu Unrecht die Zustimmung verweigert. Zahlt zum Beispiel der Verkäufer sein Wohngeld nicht oder verhält er sich nicht so, wie es sich die übrigen Wohnungseigentümer vorstellen, kann nicht als Druckmittel mit der Verweigerung der Verwalterzustimmung gedroht werden. Die Verweigerung einer Zustimmung darf nur mit der Person des Erwerbers zusammenhängen.
Probleme kann es auch geben, wenn zwischen dem Wohnungskauf ein Verwalterwechsel stattfindet. Hier taucht regelmäßig die Frage auf, welcher der beiden Verwalter denn nun die Zustimmung abgeben muss.
Ich sehe keine Möglichkeit, dass sich der Verwalter ausreichend über den möglichen Erwerber vorab ausreichend informieren kann. Daher war es gut, dass bei der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahre 2007 eine vereinfachte Möglichkeit gem. § 12, Abs. 4 geschaffen wurde, ein solches Zustimmungserfordernis problemlos mit einer Dreiviertelmehrheit aus den Grundbüchern zu entfernen.
Die Empfehlung an die Wohnungseigentümergemeinschaften kann daher nur lauten, diese Beschränkung aus dem Grundbuch löschen zu lassen. Künftig können dann auch weitere Kosten für die Protokollbeglaubigungen und Kosten der Verwalterzustimmung gespart werden.

Konsequenter Depotschutz und kontinuierliche GewinneSetzen Sie auf die Point&Figure-Methodik und...

Extrem hohe Börsengewinne können ganz einfach sein. Dafür brauchen Sie keine ausländischen Aktien,...