Heizperiode: Diese Rechte haben Sie als Mieter

Sie wollen ein warmes Bad nehmen oder nach einem Winterspaziergang so richtig die Heizung aufdrehen, um sich aufzuwärmen, aber es kommt nichts? Das ist nicht in Ordnung. In der Heizperiode haben Sie ein Recht auf eine gewisse Grundtemperatur in der Wohnung und des Wassers. Von wann bis wann die Heizperiode geht und was Ihre Rechte sind, lesen Sie in diesem Artikel!

Als Mieter haben sie Rechte, was die Beheizbarkeit Ihrer Wohnung angeht. Meistens ist die jährliche Heizperiode
im Mietvertrag festgehalten, wenn nicht können Sie sich auf die Rechtssprechung beziehen.

Die Heizperiode dauert in Deutschland im Schnitt sieben Monate

Der Beginn der Heizperiode in Deutschland ist auf den 01. Oktober und das Ende der Heizperiode auf den 30. April festgelegt. In dieser Zeit müssen Vermieter ihren Mietern die Möglichkeit zu Verfügung stellen, ihre Wohnräume aufheizen zu können. Für den Innenraum muss dabei tagsüber eine Temperatur von 20 bis 22 °C sichergestellt werden und nachts von 18 °C.

Um dies zu gewährleisten, muss meistens die gesamte Heizanlage des Hauses erst in Betrieb genommen werden. Doch auch falls zu einem anderen Zeitpunkt die Temperatur in der Wohnung länger als zwei Tage unter 18 °C sinkt oder unter 16 °C fällt, muss die Heizanlage betrieben werden, um den Mietern einen warmen Wohnraum zu ermöglichen.

Sind die Witterungsbedingungen aber nur von kurzer Dauer und ist der Aufwand, die Heizung für nur wenige Tage in Betrieb zu nehmen sehr groß, dann kann es schon mal passieren, dass der Mieter die etwas kühlere Wohnung für wenige Tage in Kauf nehmen muss. Auf ein Drängen eines oder sogar mehrerer Mieter hin muss der Vermieter die Heizung dann allerdings einschalten.

In der Heizperiode muss eine Behaglichkeitstemperatur sichergestellt sein

Im Schnitt können Mieter eine Wohnraumtemperatur von 20 bis 22 °C verlangen und das in der Zeit von 6 Uhr morgens bis nachts um 00 Uhr. Diese Temperatur wird als Behaglichkeitstemperatur bezeichnet. Auch eine Wassertemperatur von mindestens 40 bis 50 Grad, die nach zehn Sekunden erreicht ist, muss der Vermieter seinen Mietern ermöglichen. Diese Temperatur muss rund um die Uhr möglich sein.

Der Vermieter muss die Heizung aber nicht rund um die Uhr auf 100 % betreiben, es genügt, wenn in der Zeit zwischen 6 und 23 Uhr die Mindesttemperaturen erreicht werden können.

Was können Sie als Mieter bei einer zu kalten Wohnung tun?

Eine lauwarme oder kalte Heizung kann ebenso wie zu kaltes Wasser oder lange Anlaufzeiten ein Grund für eine Mietminderung sein, die Sie bei Ihrem Vermieter einfordern können. Normalerweise reicht ein Anruf beim Vermieter um eventuelle Probleme mit der Wasser- oder Wohnungstemperatur zu beheben. Ändert sich an der Situation nichts, haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

Sie können entweder weniger Miete bezahlen, bei einem Totalausfall der Heizung in der Heizperiode sogar bis zu 100% weniger, riskieren in diesem Fall aber auch immer einen großen Streit mit dem Vermieter.

Alternativ können Sie einen elektrischen Heizofen kaufen und sowohl die Anschaffungskosten als auch den Stromverbrauch dem Vermieter für zwölf Stunden täglich in Rechnung stellen. Darüber hinaus können Sie die Heizung auch einfach von einem Monteur reparieren lassen, falls sich der Vermieter nicht selbst darum kümmert, und die Kosten dem Vermieter zur Last legen. In letzter Instanz können Sie die Wohnung fristlos kündigen.

Handeln Sie wohlüberlegt

Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, sollten Sie sich auf jeden Fall noch einmal aufmerksam Ihren Mietvertrag durchlesen und dann ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter suchen. Häufig sind juristische Konsequenzen dann gar nicht mehr nötig.

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