von Michael Konetzny, veröffentlicht in Hauskauf & Hausverkauf
Was passiert beim Immobilienkauf bei bestehendem Darlehen?
Sie möchten Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen, haben den Kredit aber noch nicht vollständig zurückgezahlt? Bei einem solchen Immobilienverkauf stellt sich immer die Frage, was mit dem dann noch bestehenden Darlehen passiert.
Bei einem Immobilienverkauf haben Sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht bezüglich des Darlehens. Bei einem Immobilienverkauf muss Ihre Bank daher akzeptieren, dass Sie das Darlehen nicht mehr benötigen.
Allerdings kann und wird Ihre Bank in diesem Fall einen Ausgleich für ihren Zinsverlust - die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung - verlangen. Die Höhe dieses Ausgleichs kann sich je nach Restschuld und Restlaufzeit sehr schnell auf einige Tausend Euro belaufen.
Beschäftigen Sie sich bei einem geplanten Immobilienverkauf schon frühzeitig mit der Frage, was mit dem bestehenden Darlehen passieren kann und informieren Sie sich bei Ihrer Bank nach der voraussichtlichen Vorfälligkeitsentschädigung.
Wenn die Zinsen für Ihr Darlehen - gemessen am jetzigen Zinsniveau - vergleichsweise niedrig sind, könnte es für den Käufer Ihrer Immobilie interessant sein, das Darlehen zu übernehmen. Ihre Bank muss natürlich mit einer solchen Übernahme einverstanden sein – ohne ihre Zustimmung geht es leider nicht.
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung an Ihre Kinder verschenken, so müssen Sie bei noch bestehendem Darlehen Ihre Bank über Ihre Absichten informieren.
Je nach konkreter Sachlage besteht zunächst die Möglichkeit, dass das Darlehen bei Ihnen bleibt und kein neuer Darlehensvertrag abgeschlossen wird. Unter Umständen ist es ferner möglich, Ihre Immobilie zusammen mit dem bestehenden Darlehen auf Ihr Kind zu übertragen. Der letzten Möglichkeit wird die Bank nur bei einer guten Bonität Ihres Kindes zustimmen.

Mmax – Der Gesundheits-Coach für Männer. Was Männer fit, gesund und leistungsfähig hält