Was Sie über die Einlagensicherung bei einer Bankenpleite und Folgen für die Sparer wissen sollten

Das Damoklesschwert der Bankenpleite schwebt spätestens seit der Finanzkrise 2008 und der Insolvenz der Lehman Brothers in Amerika über vielen Kreditinstituten, schließlich gerieten durch die nie für möglich gehaltene Bankenpleite des Schwergewichts auch zahlreiche Kreditinstitute in Deutschland und ganz Europa ins Wanken.

Das Horrorszenario eines jeden Sparers ist sicherlich, dass sich sein mühsam angespartes Kapital infolge einer Bankenpleite
in Luft auflöst. Damit es dazu nicht kommen kann, wurden in der Vergangenheit von der EU einige Schutzmechanismen erlassen, die die Sparer ruhig schlafen lassen.

Gesetzliche Sicherung der Spareinlagen in Europa

In der Europäischen Union sind dank einer Richtlinie aus dem Jahr 2008, die direkt nach dem Niedergang der Lehman Brothers Bank zum Schutz der Kleinanleger erlassen wurde, Spareinlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Person gesichert. Demnach verpflichten sich Kreditinstitute, dass sie 100.000 Euro an Spareinlagen pro Anleger gesetzlich garantieren.

Ob Sie Ihr Geld auf Girokonten, Tagesgeldkonten, als Festgeld oder auf Fremdwährungskonten, die in Euro geführt werden, geparkt haben, ist letztendlich unerheblich. Auch Wertpapiere sind in geringem Umfang vom Zugeständnis der Banken abgesichert. Inhaberschuldverschreibungen, Zertifikate oder sonstige Verbindlichkeiten, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, sind durch die Regelung jedoch nicht geschützt.

Bei Ehepartnern wurde die Maximalgrenze sogar auf 200.000 Euro festgelegt, wobei es unwichtig ist, ob das Konto auch tatsächlich als Gemeinschaftskonto geführt wird. Bei einem größeren Geldvermögen haben Sie keinen Vorteil, wenn Sie die Beträge stückeln und auf mehreren Konten bei der gleichen Bank halten.

Möchten Sie größere Geldbeträge vollständig absichern, dann können Sie die Basissicherung mehrfach in Anspruch nehmen, wenn Sie mehrere Konten bei verschiedenen Banken besitzen. Für jede Bank ergibt sich die maximale Sicherung pro Kunde in Höhe von 100.000 bzw. 200.000 Euro bei Ehepartnern.

Zusätzlicher freiwilliger Kapitalschutz von Kreditinstituten

Die meisten Banken bieten neben der gesetzlichen Einlagensicherung auch einen zusätzlichen Kapitalschutz auf freiwilliger Basis an. Von Bank zu Bank bestehen hier jedoch teilweise erhebliche Unterschiede. Viele deutsche Privatbanken befinden sich im Topf des freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken.

Dieser sichert Ihnen bei einer Bankenpleite bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank zu. Ihre Spareinlagen sind demnach häufig auch in einer Höhe von mehreren Millionen Euro gesichert. Deutsche Großbanken garantieren sogar Beträge, die im sechs- oder siebenstelligen Bereich liegen. Öffentliche Banken wie die Sparkassen oder die Volks- und Raiffeisenbanken besitzen eigene Sicherheitsverbünde und unterstützen sich gegenseitig, falls ein Geldhaus in Zahlungsschwierigkeiten gerät.

Spareinlagen sind im Prinzip ohne Limit vollständig gesichert. Kritisch zu hinterfragen ist, was passiert, wenn eine globale Bankenpleite droht und das Finanzsystem zusammenbricht. Sämtliche Sicherungszugeständnisse sind dann praktisch wertlos, da sie sich auf den Fall beziehen, dass einzelnen Kredithäusern eine Bankenpleite droht.

Und falls Sie tatsächlich noch eine Entschädigungszahlung erhalten, mit dem erhaltenen Geld jedoch nicht mal mehr ein Stück Brot erstehen können, bringt Ihnen dies relativ wenig.

Im Notfall kann zwar der Staat mit der Übernahme von Garantien und durch die Einrichtung von Rettungsschirmen das Schlimmste verhindern, doch auch dessen Möglichkeiten sind irgendwann erschöpft. Als Sparer sollten Sie Ihr Vermögen daher intelligent aufteilen und auch in Immobilien oder Ackerland investieren, um im Falle des Falles nicht völlig "blank" da zu stehen und wenigstens ein Dach über dem Kopf und ein bewirtschaftbares Stück Land besitzen.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel "So werden Sie im Falle einer Bankenpleite entschädigt".