SEPA: In Europa per Lastschrift zahlen

In Europa grenzüberschreitend per Lastschrift zahlen: Das ist seit November 2009 möglich. Die SEPA-Lastschrift (SEPA = Single Euro Payments Area) soll den europäischen Versandhandel erleichtern. Sie gilt in den 27 EU-Ländern sowie in Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Monaco.

Seit dem 2. November 2009 ist der Zahlungsverkehr in der EU einfacher als zuvor. Grenzüberschreitend können Verbraucher und Unternehmen das Lastschriftverfahren nutzen. Das neue SEPA-Verfahren gilt im gesamten Euro-Raum.

SEPA-Lastschriftverfahren
Seit November können Unternehmen Beträge direkt von den Konten eines Kunden in einem anderen EU-Land einziehen. Zahlungen, die bisher mittels Scheck oder Überweisung vorgenommen wurden, werden damit vereinfacht.

Nach der alten Rechtslage in der Europäischen Union konnten Lastschriften nur von Unternehmen genutzt werden, die ihren Sitz im selben Land wie die Bank des Kunden hatten.

Von der Neuregelung sollen zum Beispiel Inhaber von Ferienhäusern in einem anderen Land der EU und der europäische Versandhandel profitieren.

SEPA: Lastschriften innerhalb der EU
Zum Stichtag der Einführung im November 2009 waren es europaweit ca. 2.500 Banken, die bereits das neue SEPA-Lastschriftverfahren anbieten. Bis Ende 2010 müssen alle Geldinstitute in der Eurozone soweit sein.

SEPA steht für "Single Euro Payment Area", also für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Er geht auf eine Initiative der europäischen Banken zurück. Die SEPA-Überweisung gibt es schon seit Januar 2008.    

Der rechtliche Hintergrund für den erleichterten Zahlungsverkehr in der EU ist die Richtlinie über Zahlungsdienste vom 13. November 2007. Die Mitgliedsstaaten hatten bis November 2009 Zeit, diese Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Ziel ist es, die grenzüberschreitenden Lastschriftverfahren ebenso sicher und effizient wie die nationalen Verfahren zu gestalten.

Dabei sollen keine höheren Kosten entstehen. Es gilt der Grundsatz, dass für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen bis zu einer Summe von 50.000 Euro dieselben Gebühren anfallen.

Zahlungseinzug mit SEPA: Ablauf
Die SEPA-Lastschrift weist einige Unterschiede zur nationalen Einzugsermächtigung auf, um Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten:

Bei der SEPA-Lastschrift tritt an die Stelle der Einzugsermächtigung das SEPA-Mandat. Darin stimmt der Kontoinhaber der Zahlung an den Empfänger per Lastschrift zu. Außerdem ermächtigt der Zahlende die eigene Bank, das Konto zu belasten, also die Lastschrift einzulösen. Dieses Mandat verfällt nach 36 Monaten, falls es nicht genutzt wird.

Außerdem wird ein fester Fälligkeitstermin (Due Date) für die Lastschrift vereinbart. Das heißt, der Zahlende weiß, wann der Einzug erfolgt. Der Zahlungsempfänger erhält bei diesem Verfahren eine Identifizierungsnummer: UCI (= Unique Creditor Identifier). Diese Nummern werden zentral, in Deutschland von der Deutschen Bundesbank, vergeben.    

Der Zahlende hat innerhalb von acht Wochen die Möglichkeit, den Einzug zurückzugeben. Die Angaben zu Kontonummer und Bankleitzahl erfolgen wie bei allen internationalen Transfers in Form von IBAN (Kontonummer) und BIC (Bankleitzahl).