Einlagensicherung bei Bausparkassen – Unterschiedlicher Schutz

Die gesetzliche Einlagensicherung gilt auch für Bausparkassen. Aber was bedeutet dies für den Schutz Ihrer Bausparverträge und Ihrer Einlagen bei Bausparkassen? Lesen Sie, wie Sie als Kunde vor dem Verlust Ihrer Anlage bei einer Insolvenz Ihrer Bausparkasse geschützt sind.

Die gesetzliche Einlagensicherung bei Bausparkassen

Die meisten Bausparkassen haben sich zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Einlagensicherungspflicht, der "Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH" (EdB) angeschlossen. Dadurch werden im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Anleger und Bausparkasse abgesichert (Paragraf 4 Abs. 2 EAEG). Aber: Hier sind weder Inhaberschuldverschreibungen noch Zertifikate vom Schutz erfasst.

Lediglich bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG brauchen Sie nicht auf die Unterscheidung zwischen gesetzlicher und freiwilliger Einlagensicherung zu achten. Die "Sicherungseinrichtung der Deutschen Volks-und Raiffeisenbanken" schützt nach eigenen Angaben vollständig und ohne betragliche Begrenzung sowohl Einlagen als auch Inhaberschuldverschreibungen der Kunden der Institute, die sich ihr angeschlossen haben.

Die freiwillige Einlagensicherung der Bausparkassen

Jenseits der Grenze von 100.000 Euro greift die freiwillige Einlagensicherung durch die EdB. Einzige Ausnahme: Die "Deutsche Bank Bauspar AG", für deren Bauspareinlagen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG garantiert. Alle übrigen Institute bleiben weiterhin der EdB angeschlossen.

Durch das Zusammenwirken von gesetzlicher und freiwilliger Einlagensicherung gilt, dass "Bauspareinlagen privater Anleger, d. h. Guthaben auf Bausparverträgen, bei allen privaten Bausparkassen einschließlich Zinsen in unbegrenzter Höhe abgesichert werden". Sonstige Einlagen privater Anleger und kleiner Kapitalgesellschaften, wie etwa Festgelder, sind durch die EdB bis zu höchstens 250.000 Euro geschützt.

Die experto.de-Redaktion warnt: Beachten Sie den Unterschied zwischen Bauspareinlage und Einlage bei einer Bausparkasse. Eine unbegrenzte Einlagensicherung erhalten Sie nur, wenn Sie einen Bausparvertrag abgeschlossen haben. Für Spareinlagen bei einer Bausparkasse ist die Einlagensicherung im Rahmen der freiwilligen Einlagensicherung auf 250.000 Euro beschränkt.

Kunden der Deutschen Bank Bauspar AG sind ohne Betragsgrenze über die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG abgesichert.

Weiterführende Links zum Thema:

  • Entschädigungseinrichtung deutscher Banken – FAQ
  • Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – Einlagen und Institutsschutz