Übernahme und Squeeze-Out: Wichtige Meldeschwellen

Wenn Sie das Börsengeschehen in den Medien verfolgen, stoßen Sie regelmäßig auf Mitteilungen, dass ein Großaktionär bei einem Unternehmen "die Meldeschwelle von 30%“ überschritten hat. Wozu der Hinweis? Welche Auswirkungen hat das für Sie als Aktionär?

Das Überschreiten der 30%-Meldeschwelle ist der erste große Schritt zu einer vollständigen Übernahme einer börsennotierten AG. Besitzt der Großaktionär mindestens 95% der Aktien, folgt mit einem Squeeze-Out der letzte Schritt der Übernahme.

Nicht erst bei 30%, sondern bereits dann, wenn ein Unternehmen 3% der stimmberechtigten Aktien eines anderen Unternehmens besitzt, muss es europaweit diese Information zugänglich machen (Mitteilungspflicht). Diese Meldung hat "unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen" zu erfolgen. Das hat erst mal für Sie als Aktionär keine direkte Auswirkung.

Seit der Verabschiedung des Gesetzes zur verbesserten Transparenz der Kapitalmärkte gelten 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 und 75% als Meldeschwellen. Mit der Verschärfung des bestehenden Gesetzes soll die Beteiligungstransparenz gestärkt und ein unbemerktes "Anschleichen“ an Unternehmen erschwert werden.

"Anschleichen“ als Übernahme-Taktik
Unter "Anschleichen“ versteht man, dass ein Unternehmen oder ein Investor heimlich eine größere Beteiligung an einem anderen Unternehmen über die Börse aufbaut. Dabei werden zum Beispiel über verschiedene Banken Aktienpakete erworben, so dass die Zielgesellschaft von der Übernahme erst spät erfährt und nur eingeschränkt Gegenmaßnahmen ergreifen kann.

Um also zu erschweren, dass ein Unternehmen plötzlich und ungewollt zu Tiefstpreisen den Besitzer wechselt, wurde das Gesetz verabschiedet.

Das Unternehmen und die betroffenen Aktionäre sollen frühzeitig darauf vorbereitet werden, dass ein Großaktionär oder Finanzinvestor einsteigt und unter Umständen sogar eine Übernahme mit anschließendem Squeeze-Out plant. Eine Verletzung der Mitteilungspflicht wird bei Vorsatz mit einer Geldbuße von bis zu 200.000 EUR bestraft. Denn hätte der Großaktionär frühzeitig seinen Einstieg verkündet, wären die Aktien für Ihn teurer geworden.

Die weiteren Schritte vom ersten Übernahmeangebot bis zum Squeeze-Out erfahren Sie in den kommenden Teilen der Serie.