Lückenhafte Angaben zum Beruf kosten den Versicherungsschutz

Der beste Versicherungsschutz nützt nichts, wenn Versicherungsnehmer ihrer Pflicht zu richtigen und vollständigen Angaben nicht nachkommen. Das gilt nicht nur beim Abschluss eines Versicherungsvertrags, sondern ebenso auch im Schadensfall. Der nachlässige Umgang mit den erforderlichen Angaben hat im Zweifel fatale Folgen, er kostet nämlich den Versicherungsschutz. Mit anderen Worten: Sie gehen leer aus.

BU: Falschaussagen riskieren den Versicherungsschuz
Das machen beispielhaft zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich. In beiden Fällen entschieden die Gerichte, dass die Versicherung nicht zahlen muss, weil der Versicherungsnehmer jeweils versäumt hatte, detaillierte Angaben zum zuletzt ausgeübten Beruf zu machen.

 

In beiden Fällen hatten die Versicherungsnehmer darauf vertraut, dass das Gericht ohnehin ein Gutachten zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit in Auftrag gibt. Doch die Richter machten in beiden Fällen buchstäblich „kurzen Prozess". Sie wiesen die Klage ab und lehnten es insbesondere ab, einen medizinischen Sachverständigen einzuschalten.

Begründung: Dieser kann überhaupt nur dann tätig werden, wenn der Versicherungsnehmer detailliert und nachvollziehbar dargelegt hat, wie und in welchem Umfang er berufstätig war (OLG Koblenz, Urteil vom 16. November 2007, Az.: 10 U 1729/06, LG Kassel, Urteil vom 05. Dezember 2007, Az.: 4 O 1187/05).

Praxis-Tipp
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Sie gleich zweimal ein Thema:

  1. Bestandsverträge: In Schadensfällen sind Sie als Versicherungsvertreter für Ihre Kunden erste Anlaufstelle. Weisen Sie Ihre Kunden deutlich darauf hin, wie wichtig es für den Versicherungsschutz ist, (auch) zum ausgeübten Beruf detaillierte Angaben zu machen.
  2. Neugeschäft: Kaum eine andere Versicherungsart bietet so viel zusätzliches Abschlusspotenzial wie die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn fünf von sechs Deutschen haben diesen Versicherungsschutz bislang noch gar nicht – eine eklatante Versicherungslücke in Zeiten ständig weiter sinkender staatlicher Leistungen. Nur wer früh einsteigt, sichert sich günstige Beiträge für den vollen Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit. Für Sie als Versicherungsmakler bietet das die Chance, über Ihre Privatkunden ganz gezielt auch deren Kinder anzusprechen, die noch am Anfang ihres Berufslebens stehen oder gerade die ersten Berufsjahre absolvieren.