Beachten Sie diese neuen EU-Bestimmungen für Staubsauger

Seit dem ersten September gilt die neue EU-Verordnung für Staubsauger. Mit dieser neuen Regelung geht einher, dass Modelle die der Norm nicht entsprechen und sich nicht an den aktuellen Bestimmungen für Staubsauger orientieren, nicht mehr verkauft werden dürfen.

Als Verbraucher müssen Sie aber nicht befürchten, dass Sie mit der Nutzung Ihres vorhandenen Staubsaugers eine Straftat begehen und vom Verbot betroffen sind.

Ein primäres Ziel der neuen Verordnung und Bestimmungen für Staubsauger liegt darin, mehr Leistungsfähigkeit und eine nachhaltigere Nutzung zu ermöglichen. Die Tendenz geht daher ganz klar wieder in Richtung Langlebigkeit der Geräte.

Neue Bestimmungen für Staubsauger – das beinhalten sie

Hersteller von Staubsaugern werden mit verschiedenen Grenzwerten zu neuen Herausforderungen animiert und dazu angehalten, stromsparende Geräte zu bauen. Die maximale Nennleistungsaufnahme ist in den neuen Bestimmungen für Staubsauger mit maximal 1.600 Watt angelegt und wird zum 1.09.2017 auf 900 Watt reduziert. Auch der jährliche Verbrauch bei durchschnittlich ermittelter Nutzung beträgt aktuell 62 und darf ab 1.09.2017 nur noch 43 kWh betragen.

Nicht alle Geräte sind von der neuen Verordnung betroffen, sodass Sie sich vor dem Staubsaugerkauf informieren und sich auch weiter für ein nicht den neuen Normen unterliegendes Modell entscheiden können. Als Händler können Sie ebenfalls aufatmen. Ihre Lagerbestände älterer Staubsauger können Sie ohne Repressalien und Zeitbegrenzung ab Lager verkaufen und müssen nicht mit Verlusten rechnen.

Welchen Sinn haben die neuen Bestimmungen für Staubsauger?

In erster Linie wird Ihnen der reduzierte Stromverbrauch auffallen. Doch nicht nur die wirtschaftliche Effizienz, sondern auch der Umweltschutz sind zu einem wichtigen Kriterium geworden. Wie lange einzelne Bauteile halten müssen und wie gut ein neuer Staubsauger trotz reduzierter Wattzahl reinigen muss, ist präzise in den Bestimmungen für Staubsauger geregelt und gilt als Richtlinie für alle Hersteller.

Die Mindeststandards sind EU-weit geregelt, wodurch der Fokus der neuen Verordnung nicht primär für die Produktion deutscher Geräte, sondern für alle Hersteller in der EU gilt und einen der Zeit gemäßen und modernen Standard in der Gemeinschaft der europäischen Union einführt. Die Staubaufnahme muss auf harten Böden 95% betragen und der Motor muss ohne Einschränkungen und Defekte 500 Betriebsstunden halten. Die Änderungen ab 1. September 2014 ist nur der Beginn und wird weitere Veränderungen und Verbesserungen ab 2017 nach sich ziehen.

Wenn Sie einen modernen Staubsauger kaufen, werden die neuen EU-Richtlinien für Sie zum Vorteil und helfen Ihnen beim Sparen, sowie beim Verzicht auf nicht dem Standard entsprechende und wenig effiziente Staubsauger Modelle.

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