Bahnverspätung: Bei höherer Gewalt erhalten Sie Ihr Geld zurück

Führt höhere Gewalt zu einer Bahnverspätung, erhalten Sie als Bahnfahrer Ihren Fahrpreis zumindest teilweise zurück. Erfahren Sie hier, unter welchen Bedingungen Sie mit einer Fahrkostenrückerstattung rechnen können.

Bis vor wenigen Wochen musste die Bahn Fahrgäste für Bahnverspätungen nur dann entschädigen, wenn diese durch Störungen im Betriebsablauf oder technische Störungen verursacht wurden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat in seinem Urteil (Az. C-509/11) am 26. September 2013 nun entschieden, dass Fahrgäste auch dann einen Teil des Fahrpreises zurück erhalten, wenn die Bahnverspätung durch höhere Gewalt, wie Unwetter (Sturm, Erdrutsch etc.), Wintereinbruch oder Streik entstanden ist.

Der Entscheidung des EuGH lag zwar ein Fall aus Österreich zugrunde, aber das Urteil gilt auch für deutsche Bahnreisende.

Das wird bei Bahnverspätungen aufgrund höherer Gewalt gezahlt

Beträgt die Verspätung eine Stunde bis 119 Minuten, erhalten Sie laut EU-Gesetz 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Ab 120 Minuten erstattet die Bahn Ihnen 50 Prozent des Fahrpreises. Aber: Wird aufgrund der Bahnverspätung eine Hotelübernachtung notwendig, müssen Sie die Kosten dafür selbst tragen. 

So beantragen Sie eine Fahrpreisrückerstattung

Für die Erstattung des Fahrpreises benötigen Sie das sogenannte Fahrgastrechte-Formular. Dieses erhalten Sie beim Servicepersonal im Zug, im DB-Reisezentrum oder an der DB-Information am Bahnhof. Sie können es auf der Website der Bahn jedoch auch als PDF herunterladen und ausdrucken. Idealerweise führen Sie ein solches Formular bei Fahrbeginn bereits mit sich, denn das Servicepersonal im Zug muss die Bahnverspätung auf dem Formular bestätigen.

Das ausgefüllte, bestätigte und unterschriebene Formular geben Sie zusammen mit Ihrer Originalfahrkarte in einem DB-Reisezentrum ab. In der Regel erhalten Sie die Erstattung sofort in bar oder als Gutschein.

Bitte beachten Sie: Fehlt die Bestätigung des Servicepersonals auf dem Fahrgastrechte-Formular und/oder möchten Sie nur eine Kopie der Fahrkarte einreichen, müssen Sie das Formular an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt einsenden. Geben Sie Ihre Bankverbindung an, wird Ihnen das Geld überwiesen. Wenn nicht, erhalten Sie einen Gutschein.