Wann haftet Ihr Steuerberater?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben, so müssen Sie sie unterschreiben. Das bedeutet, dass Sie bestätigen, dass diese Steuererklärung wahrheitsgemäß, korrekt und vollständig ist. Für Fehler auf Seiten des Steuerberaters haftet er. Wichtig ist es, dass Sie die Einflusssphären kennen.

Steuerzahler als Ansprechpartner der Finanzbehörden

Liegt dem Finanzamt etwa eine unvollständige Steuererklärung vor oder wurden Fristen versäumt, so sind Sie der erste Ansprechpartner. Sie haben schließlich unterschrieben, Sie sind der Steuerzahler und tragen damit in Ihren Steuerangelegenheiten die letzte Verantwortung. Nachlässigkeiten können teuer werden, wenn etwa Angaben fehlen oder falsch sind. Ebenso sind Sie der Ansprechpartner, wenn Ihre Steuererklärung zu spät eintrifft.

Lesen Sie Ihre Steuererklärung möglichst auch dann, wenn sie von einem Fachmann erstellt wurde. Zwar müssen Sie Ihrem Steuerberater vertrauen, soweit es um Fachbelange geht, aber beispielsweise kann der Steuerberater nur Unterlagen der Steuererklärung beifügen, die Sie ihm auch ausgehändigt haben.

Anders verhält es sich dann, wenn Sie auf den fachlichen Rat Ihres Steuerberaters vertraut haben, dieser aber falsch war, oder nicht der aktuellen Rechtslage entsprach, relevante Sachverhalte falsch ermittelt wurden und Ihnen deswegen ein Vermögensschaden entsteht. Nach einem Urteil des OLG Celle muss ein Steuerberater, der dies zugesagt hatte, auch selbstständig die Entwicklung der Rechtslage verfolgen und ohne Rücksprache des Mandanten in dessen Interesse tätig werden.

Im vorliegenden Fall hatte eine selbstständige Familienberaterin in den Jahren 2000 – 2004 keine Umsatzsteuer für ihre Tätigkeit abgeführt. Später wurde eine Umsatzsteuersonderprüfung vorgenommen, nach der für die Verdienste insgesamt eine Steuernachzahlung von über 12.000 Euro veranschlagt wurde. Da der Steuerberater die entsprechenden Steuerbescheide nicht beanstandet hat, zahlte die Steuerzahlerin die Steuerschuld.

Der Steuerberater haftet für Fehler

Der Steuerberater sicherte ihr zu, sich über die weitere Entwicklung der Rechtsprechung und Literatur zur Umsatzsteuerpflicht von Familienberatern laufend zu informieren. In der Tat zeichnete sich in der Rechtsprechung ein Wandel ab, doch versäumte es der Steuerberater einen Einspruch gegen die Steuerbescheide zu erheben.

Das OLG Celle urteilte im Juli 2011, dass sich der Steuerberater durch sein Unterlassen pflichtwidrig verhalten hat. Er ist demnach zum Schadensersatz gegenüber der Familienberaterin verpflichtet. Bereits 2010 hatte der BGH geurteilt, dass es der ausdrücklichen Zusage der Beobachtung nicht bedarf. Bereits die sich abzeichnende weitere Entwicklung bedeutet für den Steuerberater eine Verpflichtung, ein relevantes Rechtsgebiet genauer zu beobachten.

Das Landgericht Hamburg bejahte einen Schadensersatzanspruch, wenn eine ungünstige Steuererklärung dadurch zu Stande kommt, dass der Steuerberater ungenau recherchiert. Aber auch für falsche Ratschläge haftet der Steuerberater.

Fazit der experto-Redaktion: Menschen machen Fehler. Steuerberater sind Menschen. Dementsprechend ist jeder Steuerberater im Rahmen seines Zulassungsverfahrens verpflichtet, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden, die Ihnen durch einen Fehler beim Steuerberater entstehen abdeckt. Sie sind allerdings beweispflichtig.

Sie gehen zum Fachmann, weil er die Fachkenntnisse hat, die Ihnen fehlen. Lassen Sie sich möglichst von Ihrem Steuerberater Ihre Steuererklärung erläutern, denn in Ihrer Verantwortung liegt es, dass die Steuererklärung vollständig, wahrheitsgemäß und korrekt ist und dass Sie die Fristen einhalten. Für eine korrekte Beratung des Steuerberaters sind Sie nicht verantwortlich.