Vermögenssicherung: Zum Kostenrisiko, wenn Sie wegen einer Falschberatung klagen

Viele Anleger sind falsch beraten worden und haben dadurch Geld verloren. Banken und Anlageberater sind meist nicht bereit, diese Schäden zu ersetzen. Auch deshalb, weil sie hoffen, dass Geschädigte aus Kostengründen davor zurückschrecken, sie zu verklagen. Es gibt aber Möglichkeiten, das Kostenrisiko zu begrenzen.
Fordern Sie von mehreren Verursachern Schadenersatz, vervielfacht sich so Ihr Prozesskostenrisiko. Scheitern Sie mit einer dieser Klagen, kommen neben den Gerichts- auch hohe Anwaltskosten auf Sie zu. Selbst mit einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie gut überlegen, wen Sie vorrangig verklagen. Denn: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur die Kosten eines Prozesses.

Das Prozesskostenrisiko lässt sich auch dadurch begrenzen, dass Sie nur einen Teilbetrag einklagen. In Betracht kommt das vor allem, wenn der Prozessgegner gute Verteidigungsgründe anführen kann. Bekommen Sie später dennoch Recht, wird der Kontrahent meist zahlen oder aber vergleichsbereit sein. Bei einer Teilklage brauchen Sie die Gerichtskosten nur in Höhe des Teils vorauszuzahlen. Aber Achtung: Der Teil, den Sie nicht gerichtlich geltend machen, sollte zwischenzeitlich nicht verjähren.

Weitere Tipps:
Stellt sich erst später für Sie heraus, dass beim Hauptschuldigen nichts zu holen ist, bleibt eine Chance. Wurden Immobilien- oder Beteiligungsverträge notariell beurkundet, haftet möglicherweise der Notar, wenn dieser bei der Beurkundung eine Amtspflichtverletzung begangen hat.

Die 3-jährige Verjährungsfrist dieser Haftung beginnt erst, wenn Sie mit anderen Klagen gescheitert sind. Oder Sie müssten bereits vorher gewusst haben, dass Ansprüche gegen andere nicht durchsetzbar sind. Zeichnet sich das im Prozessverlauf ab, sollte sofort die etwaige Haftung des Notars überprüft werden. Nach Ablauf der drei Jahre sind Schadenersatzansprüche nicht mehr durchsetzbar (BGH Az. IX ZR 72/99).