Urteil: Paketabgabe beim Nachbarn verlängert das Widerrufsrecht

Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung eines Pakets haben Sie als Kunde das Recht, die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken. Das ist gesetzlich geregelt. Wird das Paket beim Nachbarn abgegeben, verlängert sich die Frist bei verspäteter Weiterleitung an Sie - so entschied das Amtsgericht Winsen/Luhe (Az.: 22 C 1812/11, 28.6.2012).

Jedes Paket können Sie laut Widerrufsrecht innerhalb einer Frist von 14 Tagen an den Absender zurückschicken. Entscheidend ist für Sie als Empfänger oder Ihren schriftlich bestätigten Bevollmächtigten, genau auf das Datum der Zustellung zu achten. Die Widerrufsfrist läuft nämlich für Sie als Kunde immer erst ab der eingetragenen Zustellung durch den Paketdienst.

Ab diesem Zustelldatum können Sie das Paket ohne Umstände zurückschicken, und zwar bedingungslos und ohne Angabe von Gründen. Verpassen Sie den letztmöglichen Rücksendetermin innerhalb derWiderrufsfrist von 14 Tagen, muss der Verkäufer die Ware nicht mehr zurücknehmen. Es sei denn, Ihr Nachbar hat freundlicherweise ohne schriftliche Vollmacht das Paket angenommen und Sie erhalten es verspätet. In diesem Fall verlängert sich die Widerrufsfrist entsprechend zu Ihren Gunsten.

Paketabgabe beim Nachbarn

Nimmt ein Nachbar das Paket an,
gilt die Sendung laut Widerrufsrecht als nicht zugestellt. In einem
solchen Fall beginnt die Widerrufsfrist zu laufen, sobald der Nachbar
Ihnen als rechtmäßigem Empfänger das Paket übergibt. Erst ab diesem
Moment gilt das Paket als rechtmäßig an Sie übergeben. Das kann zum
Beispiel wichtig sein, wenn Sie im Urlaub, beruflich unterwegs oder im
Krankenhaus waren und das Paket während Ihrer Abwesenheit vom Nachbarn
angenommen wurde.

Dementsprechend beginnt auch die Widerrufsfrist verspätet. Das Urteil durch das Amtsgericht Winsen/Luhe, Az.: 22 C 1812/11, 28.6.2012 schafft in diesem Punkt Klarheit. Da es nicht zur Berufung zugelassen wurde, ist es rechtskräftig.

Tipp: Erhalten Sie ein Paket verspätet, weil es der Nachbar angenommen hat, senden Sie es auch nach Ablauf der Frist einfach zurück. Protestiert der Absender, verweisen Sie auf das Urteil. Eine Musterformulierung gemäß demWiderrufsrecht könnte folgendermaßen aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren, unter Hinweis auf das Urteil durch das Amtsgericht Winsen/Luhe, Az.: 22 C 1812/11, 28.6.2012 fordere ich Sie hiermit höflichst auf, die Sendung zurückzunehmen. Das Paket wurde von einem Nachbarn angenommen und mir verspätet zugestellt. Laut Widerrufsrecht müssen Sie auch nach Verstreichen der 14-tägigen Widerrufsfrist die Sendung zurücknehmen, wenn dem Empfänger das Paket verspätet zugestellt wurde. In diesem Fall läuft die Frist laut Widerrufsrecht erst ab Datum der tatsächlichen Zustellung. Mit freundlichen Grüßen