Nutzen Sie Ihr Verbraucherrecht!

Schlechte Beratung, überhöhte Gebühren für vielfältigste Dienstleistungen, Fehlinformationen, keine Qualität hinsichtlich erbrachter Leistungen. Wer kennt das nicht? Wir Verbraucher sind es oftmals leid und wehren uns nicht, wenn wir uns wieder einmal über den Tisch gezogen fühlen. Als Verbraucher sollten Sie sich jedoch nicht alles bieten lassen und Ihr Verbraucherrecht nutzen. Deshalb erfahren Sie hier einige Möglichkeiten, wie Sie sich selbst helfen können.

Sie haben Schwierigkeiten mit einer Ihrer Versicherungen?
Dann haben Sie die Möglichkeit, Mitglied beim Bund der Versicherten zu werden. Für 40 Euro pro Jahr als Mitgliedsbeitrag können Sie sich rund um Ihre Versicherungsverträge und auch bei Schadensfällen beraten lassen. Unter www.bundderversicherten.de können Sie sich informieren.

Sie sind unzufrieden mit Ihrer Bank?
Sie fühlen sich schlecht beraten, wenn es um Ihr gutes Geld geht oder Sie sind der Meinung, dass Ihre Bank für dieses und jenes zu hohe Gebühren von Ihnen als Kunde fordert? Dann können Sie sich als Kunde an die sogenannten Ombudsleute wenden. Deren Meinung bzw. Schiedsspruch ist rechtlich nicht bindend, sodass Sie im Zweifelsfall weiterhin die Möglichkeit haben, doch noch gegen Ihre Bank zu klagen.
Folgende Stellen gibt es: Für private Banken: www.bankenverband.de/ombudsmann, für Genossenschaftsbanken: www.bvr.de, für die Sparkassen: www.dsgv.de.

Sie sind mit einem Dienstleister nicht zufrieden?
Sie sind mit Ihrem Handwerker, Dienstleister, Händler oder Telefonanbieter in Streit geraten oder mit der Leistung nicht zufrieden? Dann sind die Verbraucherzentralen Ihre ersten Ansprechpartner. Die Verbraucherzentralen haben die gesetzliche Aufgabe, Sie als Verbraucher zu beraten und für Sie tätig zu werden. Letztendlich stellen die Verbraucherzentralen eine Alternative zum Weg über einen Rechtsanwalt dar.

Aber aufgepasst: Streitfälle zwischen privaten Verkäufern und Käufern, wie es bei Internetauktionen der Fall ist oder wenn Sie eine Kleinanzeige geschaltet haben, dürfen laut Gesetz von den Verbraucherzentralen nicht bearbeitet werden.