Nachnamen ändern: So wird Herr Kotz wieder froh

Ein Koch namens Kotz, ein Masseur namens Würg, ein Programmierer namens Panne oder eine Tagesmutter namens Puff. Es gibt Nachnamen, die können privat wie beruflich unangenehm sein. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es dann möglich, den Nachnamen ändern lassen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

Herr Kotz muss sich keine Sorgen machen. Sollte ihm sein Name seit der Schulzeit Schwierigkeiten bereiten oder ihm einfach nicht gefallen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Herr Kotz seinen Namen ändern lassen kann. Dies funktioniert jedoch bei uns nicht so einfach wie in den USA, wo man seinen Namen ändern kann, wie es einem beliebt.

Nachnamen-Änderung aus wichtigem Grund

Die Namensänderung in Deutschland wird seit 1938 durch das Namensänderungsgesetz (NamÄndG) geregelt. Paragraf 3 des NamÄndG lässt eine Änderung des Familiennamens dann zu, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Laut der Verwaltungsvorschrift zum Gesetz kann dies dann der Fall sein, wenn das schutzwürdige Interesse des Namensträgers an der Namensänderung das öffentliche Interesse oder das Interesse anderer Beteiligter an der Beibehaltung des Namens überwiegt.

Falls Herr Kotz also seinen Namen ändern will, muss er seine Gründe dafür im Antrag auf Namensänderung detailliert erläutern. Diese Gründe werden dann von der zuständigen Behörde auf Plausibilität geprüft. Welche Behörde zuständig ist, erfahren Sie bei der Stadtverwaltung.

Im Fall von Herrn Kotz ist es mehr als wahrscheinlich, dass seinem Antrag stattgegeben würde, denn wenn ein Name anstößig oder lächerlich klingt oder Anlass zu frivolen Wortspielen gibt, gilt das als wichtiger Grund.

Neuer Nachname auch nach Einbürgerung

Es gibt noch andere Gründe, die für die Zulassung einer Namensänderung sprechen:

  • Änderung von Sammelnamen, wie zum Beispiel Meyer, Müller, Schmidt, Schulz
  • Änderung von langen und besonders umständlichen beziehungsweise in Schreibweise und/oder Aussprache schwierigen Namen
  • Änderung von Namen mit "ss" oder "ß" sowie Namen mit Umlauten
  • Wer als Ausländer eingebürgert wird, kann seinen Familiennamen ändern lassen, wenn er im Interesse seiner Integration einen Namen führen möchte, der seine Herkunft weniger deutlich erkennen lässt
  • Nach einer Scheidung kann das Kind den Namen des sorgeberechtigten Elternteils annehmen. Allerdings wird ebenfalls geprüft, ob dies im Interesse des Kindeswohls liegt.
  • Wenn der Name einfach nicht gefällt, ist dies kein Änderungsgrund. Ebenfalls wird der Antrag abgelehnt, falls er dazu dient, Gläubigern zu entgehen. Dasselbe gilt, wenn der Antragstellende im Schuldnerverzeichnis vermerkt ist oder vorbestraft ist.

Nachname ändern kostet bis 1.022 Euro

Ein Antrag auf Namensänderung kann schriftlich bei der zuständigen Namensänderungsbehörde beantragt werden. Dies muss für jedes Familienmitglied einzeln geschehen, mit Ausnahme von minderjährigen Kindern. Genaue Informationen über das Prozedere erhalten Sie bei Ihrer Stadt- und  Kreisverwaltung (ein Beispiel der Stadt Köln: http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/anmelden-ummelden/aenderung-des-vor-oder-familiennamens/).

Auf den Internetseiten der zuständigen Behörden finden Sie neben einem Antragsformular als Download auch die Beschreibung der notwendigen Unterlagen. Die Änderung des Familiennamens kostet nach erfolgreichem Antrag zwischen 2,50 Euro und 1.022 Euro pro Person. Bei nicht erfolgreichem Antrag fallen zwischen ein Zehntel und fünf Zehntel des Betrages an.