Hunde: Diese Regelungen sollten Hundehalter kennen

Der Hund gilt als der beste Freund des Menschen – aber im Alltag stellen sich oft einige Rechtsfragen: Wann darf der Hund bellen, wann muss der Hund angemeldet werden? Lesen Sie die wichtigsten Gerichtsurteile.

Wo und wann muss ein Hund angemeldet werden?
Durch die Hundesteuersatzungen der Kommunen ist der Halter meist verpflichtet, einen neuen Hund innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Bei der Höhe der Hundesteuer gibt es erhebliche Unterschiede: Die eine Stadt verlangt 150 Euro pro Jahr, die andere wenige Kilometer weiter nur 70 Euro.

Muss immer Hundesteuer gezahlt werden?
Für Hunde dürfen Kommunen nur dann Steuern verlangen, wenn sie der "persönlichen Lebensführung" zuzurechnen sind, also dem privaten Vergnügen dienen. Wird der Hund indes für Erwerbszwecke gehalten, etwa für die Zucht, entfällt die Steuerpflicht.

Nach Ansicht des 2. Senats des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg reicht bereits eine "überwiegend betriebsbedingte Hundehaltung" (2 S 2113/00), damit die Steuerkasse leer ausgeht. Ein Blick in die jeweilige Hundessteuersatzung hilft weiter. Dort sind Ausnahmen zum Beispiel für Behinderte zumeist ausdrücklich geregelt.

Müssen Frauchen oder Herrchen eigentlich die "Haufen" wegräumen?
Ja, jedenfalls auf öffentlichen Straßen. Geregelt ist das in den Straßensatzungen der Kommunen. Wer den Dreck liegen lässt, riskiert ein Bußgeld. Allerdings: Es lohnt sich ein Blick, was genau in der Straßensatzung steht. In Düsseldorf zum Beispiel besteht ausdrücklich keine Säuberungspflicht, wenn der vierbeinige Liebling zielsicher in den Rinnstein sein Geschäft macht.

Wie ist das mit dem Leinenzwang?
Vielfach haben Kommunen einen generellen Leinenzwang eingeführt, und zwar für alle Hunderassen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat allerdings eine Verordnung gekippt, die auf allen öffentlichen Wegen einen Leinenzwang vorsah.

Das sei unverhältnismäßig, so das Oberverwaltungsgericht. Es sei nicht belegt, dass von allen Hunderassen generell eine Gefahr für andere Hunde und Menschen ausgehe (Az: 11 KN 38/04).

Müssen Taxifahrer auch Hunde mitnehmen?
Ja, die Beförderungspflicht umfasst grundsätzlich auch Hunde, urteilte unter anderem das Oberlandesgericht Hamm (3 Ss OWi 61/92). Weigert sich der Taxifahrer, kann das vom Ordnungsamt mit einem Bußgeld verfolgt werden. Ein großer Hund, wie ein Dobermann, kann aber je nach Platzangebot ein Risiko darstellen. In so einem Fall ist das gute Recht eine Taxifahrers, den Transport abzulehnen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az: IV/5 Ss (OWi)/03 – OWi 6/04).

Dürfen Hunde mit der Bahn fahren?
Ja,  das hat der Staatsbetrieb detailliert in seinen Tarifbedingungen geregelt: "Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in Behältnissen wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden."

Das ist dann sogar kostenlos. Größere Hunde, "die in Behältnissen wie Handgepäck nicht untergebracht sind oder nicht untergebracht werden können", dürfen mitgenommen werden, wenn sie "angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind". In solchen Fällen ist der Kinderpreis zu zahlen (50 Prozent). 

Kann der Vermieter Hundehaltung verbieten?
Weder bei Miet- noch bei Eigentumswohnungen gibt es dazu eine generelle Vorschrift – es hängt davon ab, was im Mietvertrag oder in den Beschlüssen der Eigentümerversammlung steht.

Ein Vermieter kann später noch verlangen, dass der Hund abgeschafft wird. Dann muss er dafür aber triftige Gründe anführen, etwa weil der Hund wiederholt das Treppenhaus verschmutzt (Amtsgericht Hamburg-Altona, Az: 316 a C 97/89). Das gilt insbesondere bei Kampfhunden (Landgericht Krefeld, Az: 2 S 89/96).

Wann darf ein Hund zu Hause bellen?
Wie viel Lärm durch einen Hund für Nachbarn zumutbar ist oder nicht, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm aus dem Jahre 1987 hat Richtwerte geschaffen:

Hundegebell von insgesamt 30 Minuten täglich oder ununterbrochenes Dauergebell von mehr als 10 Minuten ist demnach bereits als unzumutbar einzustufen. Das Gericht hat außerdem entschieden, dass vor 8 Uhr morgen und nach 19 Uhr abends in besonderem Maß Anspruch auf Ruhe besteht (Az: 22 U 265/87).

Wer haftet für Schäden, die der Hund anrichtet?
Grundsätzlich der Halter. "Wird durch ein Tier der Körper eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Tierhalter verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." (§ 833 Bürgerliches Gesetzbuch). Das Landgericht Mainz (Az: 3 S 8/04) hat jüngst entschieden, dass ein Hundehalter selbst dann zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er nicht schuldhaft gehandelt hat.

Wie lässt sich das Hunde-Risiko versichern?
Dafür ist eine eigene spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung notwendig (ab etwa 70 Euro/ Jahr). In der Privathaftpflicht-Versicherung sind Hunde nicht mitversichert – mit einer Ausnahme: Wird ein Hund neu angeschafft, ist er automatisch vorläufig in der Privathaftpflichtversicherung mit versichert. Dieser so genannte "Vorsorgeschutz" endet, wenn die nächste Prämienrechnung kommt (§ 2 Allgemeine Haftpflichtbedingungen).

Haftet auch jemand, der den Hund mal Gassi führt?
Klare Antwort des Gesetzgebers: Ja. Es haftet auch, wer lediglich vorübergehend die Aufsicht übernommen hat (§ 834 Bürgerliches Gesetzbuch). In den Hunde-Haftpflichtversicherungen ist aber üblicherweise die Haftung des – nicht gewerblichen – Hundehüters mitversichert. Wer aus Gefälligkeit die Aufsicht über einen Hund übernimmt, sollte sich deshalb erkundigen, ob eine Haftpflichtversicherung besteht.

Darf ein Gastwirt den Eintritt mit Hund untersagen?
Ja, denn ein Gastwirt oder ein Hotelier hat das Hausrecht. Weigern sich Herrchen oder Frauchen, das Lokal zu verlassen, droht sogar ein Verfahren wegen Hausfriedensbruch. Außerdem: Obwohl für den Hund im Hotel meist ein üppiger Aufpreis von sechs bis zwölf Euro fällig wird, besteht kein Anspruch darauf, dass der Hund vom Hotel mitverpflegt oder mit ins Restaurant darf.

Das Landgericht Frankfurt/Main urteilte, der Preisaufschlag sei ein Ausgleich für die erhöhte Dienstleistung, ein Reisemangel könne wegen des Restaurantverbots nicht geltend gemacht werden (Az: 2/24 S 59/99).

Wer bekommt den Hund bei einer Scheidung?
Hunde werden bei einer Scheidung wie Hausrat betrachtet. Eine enge Bindung zählt jedoch. Das Amtsgericht Walsrode (Az: 7 C 1028/03) sprach jedenfalls einer Frau das Eigentum an Hund zu, da sie in der Vergangenheit sich am meisten um das Tier gekümmert hatte (u.a. Steueranmeldung, Tierarztbesuche).

Hat ein Paar den Hund gemeinsam angeschafft,  kann der eine aber verpflichtet werden, dem anderen eine angemessene Entschädigung zu zahlen.

Gibt es ein Umgangsrecht mit dem Hund?
Nein, ein Ex-Ehepartner kann kein Umgangsrecht nach der Trennung fordern, so das Oberlandesgericht Bamberg (Az: 7 UF 103/03) – möglicherweise muss er aber für den Hund zahlen. Denn ein Hund trägt zur Lebensqualität bei, meinte das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Da geschiedene Ehegatten einen Anspruch darauf haben, die bisherige Lebensqualität zu erhalten, seien die Futter- oder Tierarztkosten für einen Hund bei der Unterhaltsbedürftigkeit mit zu berücksichtigen (Az: 2 UFH 11/96). 

Kann ein Hund als Erbe eingesetzt werden?
Nein, erben dürfen nur rechtsfähige Personen, entschied die 16. Zivilkammer des Münchner Landgerichts (Az: 16 T 22604/03). Eine geschiedene, kinderlose Hundebesitzerin hatte in ihrem Testament neben einigen Familienangehörigen ihren Hund als Erben eingesetzt.

Dem erteilte das Gericht eine Absage. Möglich ist jedoch, etwa der Nachbarin Geld zu vermachen – mit der Auflage, den Hund auf Lebensdauer zu versorgen. Ob die Auflage eingehalten wird, kann durch einen Testamentsvollstrecker überwacht werden.