GEZ: Was Sie von der Anmeldung bis zur Abmeldung wissen müssen

Die Gebühreneinzugszentrale für öffentlich-rechtliche Sender, kurz GEZ, hat keinen besonders guten Ruf. Immer wieder gerät sie in die Kritik, etwa wegen rüder Methoden der GEZ-Beauftragten. Welche Rechte haben Sie, was müssen Sie sich gefallen lassen? Lesen Sie hier die Antworten zu den wichtigsten Fragen.

Wie hoch sind die Rundfunkgebühren (GEZ) derzeit?

Die Rundfunkgebühr beträgt monatlich für ein Radio oder ein "neuartiges" Rundfunkgerät wie etwa ein Computer 5,76 Euro, für einen Fernseher und ein Radio oder ein neuartiges Rundfunkgerät 17,98 Euro. Die Gebühr wird zwar monatlich berechnet, lässt sich aber nicht monatlich zahlen. Die gesetzliche Zahlungsweise ist in der Mitte von drei Monaten oder alternativ vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im voraus.

Was sind "neuartige Rundfunkgeräte" bei der GEZ?

Unter neuartigen Rundfunkgeräten versteht man Computer mit Internetzugang oder internetfähige Mobiltelefone, die Radioprogramme, beispielsweise per UMTS, aus dem Internet empfangen können. Diese Geräte sind seit 2007 nicht mehr von der Rundfunkgebühr freigestellt.

Sind die Rundfunkgebühren für jeden Pflicht?

Jeder, der ein Rundfunkempfangsgerät besitzt, hat auch die Pflicht, Rundfunkgebühren zu zahlen. Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RgebStV) muss man von Beginn bis Ende der Nutzung eines Rundfunkgerätes selbiges von sich aus melden.

Muss den GEZ-Mitarbeitern Auskunft gegeben werden?

Oft wird fälschlicherweise angenommen, man müsse der GEZ keine Auskunft geben, da man auch nicht mit den Mitarbeitern reden muss. Die "GEZ-Kontrolleure" haben zwar keine hoheitlichen Rechte (dürfen also nicht einfach die Wohnung betreten), die Anmeldepflicht jedoch besteht trotzdem. Wer keine Rundfunkgeräte hat, muss aber nicht antworten.

Wann besteht die Möglichkeit der Befreiung von der GEZ / Rundfunkgebühr?

Empfänger von Arbeitslosengeld II, BAföG-Empfänger, die nicht bei ihren Eltern leben, schwerbehinderte Menschen und Pflegebedürftige sind von der Rundfunkgebührenpflicht ausgenommen. Mit der Haushaltsabgabe ab 2013 wird sich dabei etwas ändern.

Wie kann ich mich bei der GEZ abmelden?

Die Abmeldung bei der GEZ ist im Gegensatz zu der Anmeldung, die über ein einfaches Formular geschieht, eher problematisch. Es reicht nicht, bei der Abmeldung einfach anzugeben, dass keine rundfunkgebührpflichtigen Geräte mehr im Haushaltsbesitz sind. Man verlangt nach der Angabe eines konkreten Ereignisses wie die Entsorgung der Geräte oder einer Haushaltsauflösung.

Wer mit seinem (ebenfalls bei der GEZ gemeldeten) Partner zusammenzieht, muss in der Abmeldung seine Daten, idealerweise seine Teilnehmernummer angeben, damit die GEZ überprüfen kann, ob für die gemeinsam genutzten Geräte gezahlt wird. Wird dies nicht getan, sind trotz Ummeldung beide Personen einzelne Rundfunkteilnehmer und müssen doppelt zahlen.