Vordrucke für Steuererklärung: Diese Formulare brauchen Sie

Bevor es mit dem Ausfüllen der Steuererklärung losgehen kann, müssen zunächst die notwendigen Vordrucke beschafft werden. Ohne Vordruck geht nichts, von der Steuererklärung auf einem Bierdeckel sind wir noch meilenweit entfernt.

Aus Kostengründen werden die Vordrucke für die Steuererklärung nur noch an die Steuerzahler verschickt, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Alle anderen müssen sich selbst darum kümmern. Die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung 2011 sind bei Finanzämtern erhältlich und liegen bei Städten und Gemeinden aus.

Hier gibt es Vordrucke für Steuererklärung online

Steuerzahler haben auch die Möglichkeit, alle für die eigene Steuererklärung erforderlichen Formulare am heimischen Drucker blanco auszudrucken. Das Bundesfinanzministerium bietet alle Vordrucke für die Steuererklärung zum Download an. Häufig genutzte Formulare wie "Einkommensteuer 2011 mit allen Anlagen", "Mantelbogen EST 2011", "Anlage N zur EST-Erklärung 2011" aber auch "Einkommensteuer 2010 mit allen Anlagen" finden Sie gleich rechts auf der Startseite.

Am Computer besteht zudem die Möglichkeit, die Vordrucke über ein Ausfüllprogramm (z. B. das kostenlose Programm der Finanzverwaltung Elster) mit Eingaben zu versehen. Kommerzielle Steuer-Software bietet den Ausdruck der Formulare als Standard. Anwender können hier sogar ganz auf die üblichen Formulare verzichten und die Daten der eigenen Steuererklärung via Internet an die Finanzverwaltung übertragen.

Ohne Mantelbogen geht nichts

Je nachdem, wie umfangreich der eigene Steuerfall ist, desto mehr Vordrucke werden benötigt. Aber ohne den Mantelbogen geht gar nichts. Der Mantelbogen hat seinen Namen, da er die gesamte Steuererklärung wie ein Mantel umschließt. Das Original-Formular der Finanzverwaltung wird im Format DIN-A3 gedruckt, einmal gefaltet und der Mantel für die Steuererklärung ist fertig.

Lesen Sie weitere wichtige Tipps zur Steuererklärung 2011 im Überblick.

Der Mantelbogen: Die Steuererklärung ist zu unterschreiben, bei Ehegatten unterschreibt jeder Ehegatte. Dabei spielt es keine Rolle, ob nur ein Ehegatte oder beide Einkünfte erzielen. Die Steuerklärung 2011 wird auf der 4. Seite des Mantelbogens ganz unten unterschrieben.

Die Anlage N: Neben dem Mantelbogen benötigt jeder Arbeitnehmer die Anlage N. Hier werden die Angaben zum Arbeitslohn und zur Lohnsteuer ebenso abgefragt wie Werbungskosten. Die Anlage N besteht für 2011 aus drei bedruckten Seiten. Sie ist auch dann notwendig, wenn Steuerzahler Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld erhalten haben.

Diese Einnahmen sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Vereinfacht ausgedrückt: Die Finanzverwaltung ermittelt einen besonderen Steuersatz, sodass auch auf diese Einnahmen letztendlich Steuern zu zahlen sind.

Anlage Vorsorgeaufwand: Mit der Anlage Vorsorgeaufwand werden die Aufwendungen zu diversen Versicherungen, zur Altersvorsorge und die Beiträge zur Sozialversicherung abgefragt. Die hier gemachten Angaben wirken sich in aller Regel sofort steuermindernd aus. Damit gehört dieser Vordruck mit zu den wichtigsten Anlagen und darf in keiner Steuererklärung fehlen.

Anlage Kind: Steuerzahler mit Kindern kommen an der Anlage Kind nicht vorbei. Das Finanzamt erstellt automatisch anhand der eingegeben Daten eine Vergleichsberechnung, ob das ausgezahlt Kindergeld oder die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags günstiger ist. Sollte letzteres zutreffen, übernimmt der Fiskus die Anrechnung automatisch.

Anlage R: Rentner benötigen neben dem Mantelbogen die Anlage R. Beziehen beide Ehegatten eine Rente, ist die Anlage R für jeden separat auszufüllen.

Anlage V: Vermieter benötigen für jedes vermietetes Objekt eine Anlage V in der Steuererklärung. Neben den Eintragungen der Einnahmen auf der Vorderseite des Vordrucks werden auf der 2. Seite die Werbungskosten abgefragt. Die Anlage V ist auch dann auszufüllen, wenn sich Steuerzahler z. B. an einem Immobilienfond oder an einer Erbengemeinschaft beteiligt sind.

Anlage KAP: Kapitalanleger, die Zinsen und Dividenden aus Kapitalvermögen erzielen, füllen die Anlage KAP immer dann aus, wenn sie der Meinung sind, mit der Pauschalsteuer von 25 Prozent schlechter zu fahren, als wenn die Kapitalerträge nach dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Diese Vergleichsberechnung erstellt der Fiskus kostenlos.

Sollte die Pauschalsteuer günstiger sein, werden die Kapitalerträge nicht mit dem höheren individuellen Steuersatz versteuert. Ist die individuelle Versteuerung günstiger, ermittelt der Fiskus die zu zahlende Steuer und erstattet zu viel gezahlte Beträge. Wann die Anlage KAP unbedingt abgegeben werden sollte, erfahren Sie in diesem Artikel.

Anlage SO: Unterhaltszahlungen oder Aktienverkäufe werden in der Anlage SO für Sonstige Einkünfte abgefragt.

Anlage G: Gewerbetreibende füllen die Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus. Selbständige die Anlage S, für Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Sofern sich Steuerzahler an Windparks, Containern, Schiffen oder Solaranlagen beteiligt haben, werden die Einkünfte in der Anlage G erfasst.

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