Steuer-ID verschwunden – was tun?

Wer seit diesem Jahr einen Freistellungsauftrag bei der Bank ändern oder neu einrichten will, braucht seine neue "Steueridentifikationsnummer". Aber nicht jeder hat die perfekte Ordnung zu Hause und findet die Post, mit der die Steuer-ID vor einiger Zeit mitgeteilt wurde. Vielleicht kam die Post auch gar nicht an. Wo kann man nun wegen seiner Steuer-ID nachfragen?

Wer erhält eine Steuer-ID?
Vom Baby bis zum Rentner: Jeder Bundesbürger bekam im Jahr 2008 eine neue Steuernummer. Anders als die bisherigen vom Finanzamt vergebenen Steuernummern bleibt die elfstellige Zahlenkombination ein Leben lang unverändert, selbst bei Umzug oder Heirat. Sie wird erst 20 Jahre nach dem Tod gelöscht.

Wer seine Steuer-ID wissen will, sollte zunächst auf den letzten Einkommensteuerbescheid oder die Lohnsteuerbescheinigung schauen. Wer diese Unterlagen nicht hat, etwa weil keine Steuererklärung gemacht werden muss, der braucht Hilfe vom Amt.

Was Sie tun können, wenn Sie Ihre Steuer-ID vergessen haben
Naheliegend wäre es, beim örtlichen Finanzamt nachzufragen, wenn Sie Ihre Steuer-ID vergessen haben. Doch das ist vergebliche Mühe. Auskunft gibt es allein beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in 53221 Bonn, und zwar beim Referat St II 3.

Welche Angaben Sie benötigen
Notwendig sind folgende Angaben: Vor- und Nachname, Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort), Geburtsdatum, Geburtsort. Das Amt versendet dann die Steuer-ID erneut. Wegen des Datenschutzes sei es nicht möglich, die Nummer telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen, heißt es bei der Bonner Behörde. Und: "Aufgrund des hohen Anfragevolumens kann es bei der Mitteilung zu zeitlichen Verzögerungen kommen."
Die Anfrage kann aber online gestellt werden, und zwar mittels des Eingabeformulars auf der Homepage des BZSt unter www.identifikationsmerkmal.de.

Sollte es einige Wochen dauern, bis die Nummer eintrifft, so entstehen einem Sparer deswegen keine Nachteile beim Freistellungsauftrag. Sofern der Freistellungsauftrag (mit Angabe der Steuer-ID) bis Ende des Jahres eingereicht wird, ist die Bank berechtigt, einbehaltene Abgeltungsteuer noch auszuzahlen. Abgeltungsteuer kann man sich außerdem auch im Rahmen einer Einkommensteuererklärung erstatten lassen.