Finanzplanung – ab 2009 Belege aufbewahren!

Ab 01.01.2009 gilt für Einkünfte aus Kapitalvermögen die neue "Abgeltungsteuer". Durch die pauschale Besteuerung der Erträge mit 25% (plus SoLi und ggf. Kirchensteuern) soll vieles vereinfacht werden. Allerdings kommt auf die Anleger ein erhöhter Aufwand zu: die Abrechnungen und Unterlagen aus Wertpapieranlagen sollten zwingend aufbewahrt werden!

Wer ab 01.01.2009 Wertpapiere kauft, muss, neben der üblichen Besteuerung der laufenden Erträge (Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen, etc.), zukünftig auch die Kursgewinne versteuern. Und zwar unabhängig von der Haltedauer! Aktuell gilt noch die Regelung, dass die Kursgewinne steuerfrei sind, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens 12 Monate liegen. Diese Regelung gilt noch für alle bis einschließlich 31.12.2008 erworbenen Wertpapiere!

Kauft ein Anleger in 2009, wird bei späterem Verkauf die Differenz zwischen Kauf und Verkauf ermittelt und-sofern ein Gewinn entstanden ist- pauschal mit 25% Steuerabzug belegt. Bei allen "ausschüttenden" Anlagen wie Festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und ausschüttenden Investmentfonds ist das relativ unproblematisch. Sollte der Anleger jedoch sog. "thesaurierende" Fonds kaufen, bei denen die Erträge nicht ausgeschüttet werden sondern im Fondsanteilspreis verbleiben, ist besondere Vorsicht geboten.

Beispiel:

Anleger A kauft in 2009 für 10.000 Euro einen thesaurierenden Aktienfonds. Die Märkte entwickeln sich gut, sein Fonds steigt. In den nächsten Jahren wird stichtagsbezogen "thesauriert", d.h. es werden einmal jährlich die angefallenen steuerpflichtigen Gewinne ermittelt. Der Anleger muss die ermittelten Erträge jährlich versteuern, obwohl er keine Ausschüttung auf sein Konto erhält. Soweit alles bekannt. Neu ist nun, dass A beim Verkauf z. B. in 2015 zum Gegenwert von 13.000 Euro einen rechnerischen Gewinn von 3.000 Euro gemacht hat. Zwischenzeitlich hat er aber die steuerpflichtigen Erträge schon jedes Jahr versteuert. Sollte die Bank, die als "Hilfsfinanzamt" die Steuern gleich einbehält und abführt, nun die volle Differenz von 3.000 Euro pauschal mit 25% (zzgl. SoLi & Kirche) belegen, führt das zu einer doppelten Besteuerung des Anlegers, da er ja in den Vorjahren bereits einen Großteil der Erträge jährlich versteuert hat.

Die Banken sind zwar verpflichtet, diese "Doppelbesteuerung" technisch auszuschließen. Aus persönlicher Erfahrung kann und muss ich leider sagen, dass die Datenbestände der Banken durchaus fehlerhaft sein können. Insbesondere bei einem Bankenwechsel und dem damit verbundenen Depotübertrag gehen häufig wichtige Informationen verloren.

Ich rate daher allen Wertpapieranlegern mit thesaurierenden Investmentfonds, ihre Unterlagen und Abrechnungen unbedingt aufzubewahren, um im Falle einer fehlerhaften doppelten Besteuerung die zuviel gezahlten Steuern beim Finanzamt rückfordern zu können.