Arbeitslos: Die Steuererklärung lohnt meist besonders

Für viele Arbeitslose stellt sich die Frage, ob sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen. Die Antwort hängt davon ab, welche Einkünfte neben dem Arbeitslosengeld vorlagen. Unabhängig davon ist es für Arbeitslose meist auch vorteilhaft, eine Steuerklärung abzugeben.

Ledige in der Steuerklasse I oder II zahlen in der Regel zu viel Lohnsteuern, wenn das Arbeitsverhältnis nicht das gesamte Jahr bestand. Entgegen landläufiger Auffassung fällt die Erstattung oft höher gegenüber anderen Jahren aus, in denen keine Lohnersatzleistungen bezogen wurden. Erstattungen von einigen Hundert Euro nur wegen der Arbeitslosigkeit sind keine Seltenheit.

Arbeitslosigkeit bedeutet meist Steuerersparnis

Bei Verheirateten spielt die gewählte Steuerklassenkombination eine große Rolle. Haben Ehegatten die Steuerklassen IV / IV und war ein Partner arbeitslos und der andere berufstätig, ergibt sich regelmäßig eine Steuererstattung. Das Gleiche gilt, wenn der Ehegatte mit der Steuerklasse III arbeitslos war. Der umgekehrte Fall führt jedoch häufig zu Nachzahlungen, da in der Steuerklasse III wenig Lohnsteuer abgeführt wird. 

Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen

Auch Werbungskosten während der Arbeitslosigkeit helfen, Steuern zu sparen. Aufwendungen, beispielsweise für Bewerbungen, Fortbildungen oder Umschulungen, sollten deshalb unbedingt in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen werden.

Arbeitslosigkeit für Verlust-Nachtrag nutzen

Bestand die Arbeitslosigkeit das gesamte Jahr, führen die Ausgaben zu einem Verlust. Bei Ehepaaren wird dieser von den Einkünften des Partners abgezogen. Bei Ledigen kann der Verlust in das Vorjahr zurückgetragen oder im nächsten Jahr berücksichtigt werden. Dadurch können Ausgaben während der Arbeitslosigkeit die Steuern in anderen Kalenderjahren mindern. Eine Steuererklärung und Verlustfeststellung für Zeiten der Arbeitslosigkeit kann mindestens vier Jahre rückwirkend beantragt werden.