Betriebsanweisungen sind Arbeitgeberpflicht
Betriebsanweisungen sind vorgeschrieben, wenn anders arbeitsbedingte Gefährdung der Beschäftigten nicht ausgeschlossen werden können. Dies ist in unterschiedlichen Arbeitsschutzvorschriften geregelt, z.B. in
- § 4 Arbeitsschutzgesetz,
- § 9 Betriebssicherheitsverordnung und
- § 14 Gefahrstoffverordnung
Auch viele Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) schreiben Betriebsanweisungen vor, etwa die BGV D 6 "Krane".
Betriebsanweisungen dürfen jedoch keine Sicherheitsmaßnahmen ersetzen, die unabhängig vom Verhalten der Beschäftigten wirken, z.B. leise Maschinen zum Schutz vor Gehörschäden. Vielmehr dienen Betriebsanweisungen dazu, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen durch verhaltensbedingte Maßnahmen der Beschäftigten zu ergänzen. Betriebsanweisungen behandeln vor allem den Umgang mit
- Arbeitsmitteln,
- Gefahrstoffen, die bei der Arbeit verwendet werden oder entstehen,
- Biologischen Krankheitserregern wie Pilzen, Viren und Bakterien,
- Persönliche Schutzausrüstungen und
- Tätigkeiten wie das Be- und Entladen von LKW oder Arbeiten in kontaminierten Bereichen.
Mit der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen darf der Chef auch geeignete Mitarbeiter beauftragen, z.B. einen Meister oder die entsprechende Sicherheitskraft.
Bauen Sie Betriebsanweisungen nach dieser Gliederung auf Bauen Sie Betriebsanweisungen immer einheitlich nach dem folgenden Gliederungsschema auf. Je nachdem, ob es um Gefahrstoffe und Arbeitsmittel geht, weist es geringfügige Unterschiede auf.
Wichtig: An diesem Schema müssen Sie sich aber nicht in jedem Fall halten. Wenn es in Ihrem konkreten Fall keine Instandsetzungsmaßnehmen gibt, lasen Sie diesen Punkt einfach weg.
Arbeitsmittel/Geräte/Arbeitsverfahren |
Gefahrstoffe/Arbeitsverfahren |
Anwendungsbereich/Arbeitsplatz/Tätigkeit |
———————————————— |
Gefahrstoff |
Gefahren für Mensch und Umwelt/Folgen der Nichtbeachtung |
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
Verhalten bei Störung |
Verhalten im Gefahrfall |
Instandhaltung (gegebenenfalls auch sachgerechte Entsorgung) |
Sachgerechte Entsorgung |