Recycling im Unternehmen: Eine Managementaufgabe

Abfall fällt in jedem Unternehmen an. Erkennen Sie die Bedeutung von Recycling für Ihr Unternehmen und lernen Sie Haftungsrisiken und Kosten zu minimieren.

Abfall ist für jedes Unternehmen eine Sorge. Er fällt an bei allen Produktions- und Leistungsprozessen, manchmal nur kleine Mengen, manchmal aber auch sehr große Mengen. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz gilt je nach Rechtsform das Unternehmen bzw. der Unternehmer als Erzeuger von Abfall (§ 3 Abs. 5 KrW-/AbfG).

Jeder Abfallerzeuger unterliegt damit umfangreichen Verpflichtungen. Die Praxis zeigt, dass sich sehr viele Unternehmungen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit dem Recycling ihrer Abfälle nur wenig befassen. Eine Entsorgungsfirma wird beauftragt und dem Gesetz wurde genüge getan. Generell ein Trugschluss der teuer werden kann. 

Zum besseren Verständnis möchte ich Sie über einige Grundzüge der Recycling – Thematik und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes informieren.     

Recycling: Was mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz beabsichtigt wurde
Als rohstoffarme Nation ist Deutschland abhängig von Rohstoffmärkten und ihrer Weltmarktpreise. Zur Milderung dieser Abhängigkeit verfolgt der Staat mit seinem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft die Schonung natürlicher Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfall ( § 1 KrW-/AbfG).

Dies geschieht aus gutem Grund. Der Beseitigung von Abfall gilt im Rahmen der Daseinsvorsorge ein hoheitliches Interesse. Sie soll umweltverträglich sein und das Gemeinwohl schützen. Mancher Abfall kann jedoch z. B. als Rohstoffsubstitut (Ersatz- oder Sekundärrohstoff) einem Recycling zugeführt werden und so weiteren Nutzen stiften. 

Der Verbrauch an primären Rohstoffen würde dadurch gemindert. Immerhin fallen in Deutschland jährlich ca. 350 Millionen Tonnen Abfall an. Der weit überwiegende Teil ist entweder stofflich oder thermisch nutzbar. Um Recycling als Weg zur Ressourcenschonung möglichst tief in der Gesellschaft zu verankern, wurden sowohl an die Abfallentsorgung als auch an das Recycling der nach dem Produktlebenszyklus zu Abfall werdenden Produkte hohe Anforderungen gestellt.

Die Verantwortung der Unternehmen in Sachen Recycling
Für Unternehmen sind im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) hauptsächlich zwei Verantwortungsbereiche definiert:

  • Die Verantwortung der Erzeuger und/oder Besitzer von Abfall
  • Die Produktverantwortung

Beide Verantwortungsbereiche zielen auf das Recycling von Abfällen und erzeugen im Unternehmen weitreichende Konsequenzen.

Verantwortung der Abfall-Erzeuger und -Besitzer
Abfall ist nach dem Gesetz vorrangig zu vermeiden. Ist dies jedoch nicht möglich oder unzumutbar, ist der entstandene Abfall zu verwerten (Recycling), bzw. wenn auch dies nicht möglich oder unzumutbar ist, zu beseitigen. Der Gesetzgeber unterscheidet also zwischen Abfall zur Verwertung und Abfall zur Beseitigung und definiert im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) dass Abfall der nicht verwertet werden kann, der Beseitigungspflicht unterliegt.

Die Pflicht zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfall obliegt dem Abfall-Erzeuger und endet erst mit dem Erfolg der Maßnahme. Der Staat hat hier einen Erfüllungsanspruch gegenüber dem Abfall-Erzeuger.

Produktverantwortung 
Darüber hinausgehend wurde ebenfalls im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (§§ 22 ff KrW-/AbfG) definiert, dass bereits bei der Entwicklung, Herstellung, Be- und Verarbeitung und Vertrieb von Erzeugnissen eine Verantwortung für die Erreichung der Ziele der Kreislaufwirtschaft entsteht. Die Folge sind diesbezüglich spezielle Verordnungen für Erzeugnisse denen eine besondere Bedeutung beim Ressourcenverbrauch oder bei deren Entsorgung nach dem Produktlebenszyklus zukommt.

Hierzu wurden Verordnungen und Gesetze in Kraft gesetzt, z. B. die Verpackungsverordnung (VerpackV), die Altölverordnung (AltölV), die Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV), die Altholzverordnung (AltholzV), das Batteriegesetz (BattG), das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG).

Fazit zum Recycling im Unternehmen
Als Unternehmer oder auch als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person kommen Ihnen bezüglich der Entsorgung Ihrer Abfälle umfangreiche Verpflichtungen zu. Oft mit wirtschaftlichen Auswirkungen. Gerade im Bereich Abfall, Recycling und Entsorgung ist zu erwarten, dass die Anforderungen künftig zunehmen. Neben der Imagewirkung für Recycling und Recycling-gerechte Produkte also ein guter Grund das Thema Umwelt, Entsorgung und Recycling in Ihrem Unternehmen auf die Tagesordnung zu setzen.  

Bleiben Sie am Ball, weitere Informationen folgen in Kürze. Oder, "wenn es brennt“, nehmen Sie Kontakt auf. Ich bin Ihnen gerne behilflich.