Die wichtigsten Bilanztypen

Handelsbilanz, Steuerbilanz, Konzernbilanz, interne Bilanz - alles Schlagworte, die man als Unternehmer schon mal gehört hat. Was unterscheidet die einzelnen Bilanztypen und welche brauche ich? Einen kleinen Überblick gibt dieser Artikel.

Man unterscheidet verschiedene Bilanztypen – immer inklusive der dazu passenden Gewinn- und Verlustrechnung. Alle Bilanztypen arbeiten selbstverständlich mit den gleichen Zahlen, diese werden aber – je nach Zweck – unterschiedlich bewertet.

Bilanztyp 1: Die Handelsbilanz
Die Handelsbilanz ist gesetzlich vorgeschrieben und wird nach OR, HGB, Aktiengesetz oder GmbH-Gesetz erstellt. Die Handelsbilanz soll die tatsächlichen, für die Interessensgruppen (z. B. Aktionäre) relevanten Verhältnisse des Unternehmens darstellen.

Bilanztyp 2: Die Steuerbilanz
Die Steuerbilanz dient insbesondere dazu, eine zutreffende Erfolgsermittlung für die Ertragsbesteuerung im Rahmen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer abzubilden, aber auch zur Darstellung des Unternehmensvermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer, ehemals auch der Vermögensteuer.

Die Steuerbilanz unterliegt den Mindestbewertungsvorschriften aus dem Steuerrecht zur Vermeidung von Gewinnverschleierung. Selbstverständlich müssen steuerlich geltend gemachte Abzüge grundsätzlich auch handelsrechtlich reflektiert sein (z. B. dürfen Rückstellungen in der Steuerbilanz nicht höher als in der Handelsbilanz sein).

Bilanztyp 3: Die Konzernbilanz
Die Konzernbilanz ist eine einheitliche konzerninterne Rechnung zur Sicherstellung einer internationalen Vergleichbarkeit (z. B. gemäß US GAAP/ IFRS). Beispielsweise werden in den USA Pensionsrückstellungen völlig anders bewertet als in Deutschland.

Bilanztyp 4: Die Interne Bilanz
Die interne Bilanz ist eine realistische Wiedergabe der Betriebswerte – beim Anlagevermögen beispielsweise bewertet nach Wiederbeschaffungs- oder Veräußerungswert. Die interne Bilanz ist für Führungskräfte zur Steuerung des Unternehmens besonders wichtig.