Die Bedeutung der ökonomischen Prinzipien für die Personalarbeit

In der Regel handeln Unternehmen zielorientiert und entscheiden deshalb rational. Dies gilt natürlich auch im Bereich der betrieblichen Personalarbeit. Die Grundlage für die Entscheidungen im Bereich der betrieblichen Personalarbeit stellen entweder die Kosten oder der Gewinn dar. In Abhängigkeit der Orientierung spricht man dabei vom Minimum- oder Maximumprinzip.

Die ökonomischen Prinzipien als Entscheidungsgrundlage für Unternehmen

Grundsätzlich geht man davon aus, das Unternehmen rational entscheiden. Die Basis für alle rationalen Entscheidungen stellen dabei die ökonomischen Prinzipien dar. Das Ergebnis und der Mitteleinsatz sind die Entscheidungsgrundlage.

Es gibt zwei ökonomische Prinzipien, das Minimal- und das Maximalprinzip. Beim Minimalprinzip steht der Mitteleinsatz im Vordergrund. Im Gegensatz dazu stellt beim Maximalprinzip das Ergebnis den Schwerpunkt dar.

Die Anwendung des Minimalprinzips im Bereich der betrieblichen Personalarbeit

Sofern ein Unternehmen das Ziel hat, wenige Mitarbeiter einzustellen,
um die Personalkosten gering zu halten, wird das Minimalprinzip
angewendet. Die Anwendung dieses Prinzips ist unter anderem sinnvoll,
wenn:

  • eine Leistungsbereitschaft gewährleistet werden soll
  • die zur Verfügung stehenden Kapazitäten voll genutzt werden sollen

Der Nutzen dieses Prinzips lässt sich am besten anhand von Beispielen
erklären. Sofern ein Unternehmen sich außerhalb der regulären
Öffnungszeiten dazu bereit erklärt, im Krankheitsfall bzw. bei Störungen
zu helfen, verfolgt das Unternehmen nicht das Ziel während dieser Zeit
einen hohen Umsatz zu erzielen.

Vielmehr möchte das Unternehmen während dieser Zeit möglichst die
Kosten reduzieren. Aus diesem Grund wird es versuchen, die
Leistungsbereitschaft unter Einsatz möglichst geringer Personalkosten zu
erreichen. Deshalb wird der Arbeitnehmer nur im Bedarfsfall abgerufen.
Das Unternehmen muss dem Mitarbeiter lediglich einen
Bereitschaftszuschlag zahlen.

Viele Unternehmen haben begrenzte Kapazitäten und eine bestimmte Zahl an Arbeitsplätzen. Arbeitsplätze sind vor allem im produzierenden Gewerbe teuer. Aus diesem Grund sollten die vorhandenen Kapazitäten vollständig genutzt werden und die Maschinen rund um die Uhr laufen.

Der stetige Einsatz der Maschinen, sofern auch einen Absatz der Produkte gewährleistet ist, stellt das Ziel des Unternehmens dar. Dieses Ziel versucht das Unternehmen, mit möglichst geringen Kosten umzusetzen. Aus diesem Grund wird versucht die Mitarbeiterzahl gering zu halten.

Sofern sich ein Unternehmen für die Anwendung des Minimalprinzips entscheidet, versucht es mit einem minimalen Aufwand bzw. Mitteleinsatz ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Im Gegensatz dazu wird bei der Anwendung des Maximalprinzips versucht, mit einem bestimmten Aufwand bzw. Mitteleinsatz ein möglichst hohes Ergebnis zu erzielen.

Die Anwendung des Maximalprinzips im Bereich der betrieblichen Personalarbeit

Neben dem Minimalprinzip kann im Bereich der betrieblichen Personalarbeit auch das Maximalprinzip angewandt werden. Das Unternehmen versucht dann mit dem bestehenden Personal einen hohen Ertrag zu erzielen.

In der Regel entspricht der vorhandene Personalbestand den betrieblichen Gegebenheiten, sodass die Mitarbeiter voll beschäftigt sind. Nichtsdestotrotz empfiehlt sich eine Fokussierung auf die Produktionsmenge nur bedingt, da die Waren letztendlich auch abgesetzt werden müssen.

Eine Produktion auf Lager über eine längere Zeit ist nicht sinnvoll, da dadurch Kapital gebunden wird und zudem die Gefahr besteht, dass die produzierte Ware später nicht oder nur zu einem geringeren Preis abgesetzt werden kann. Vor einer Personalreduzierung gibt es folgende Dinge zu beachten, dass:

  • Es beim Personalbedarf saisonale Unterschiede geben kann
  • Einmal gekündigte Mitarbeiter, die später wieder eingestellt werden sollen, zu einem neuen Arbeitgeber wechseln könnten und später nicht mehr verfügbar sind
  • Die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, die zu saisonalen Spitzen benötigt werden, mit Kosten verbunden sind
  • Dem Unternehmen durch die Entlassung von Mitarbeitern zusätzliche Kosten zum Beispiel für eine Abfindung entstehen können

Aufgrund der hier genannten Punkte sollte ein Unternehmen einen Mitarbeiter auch bei einer schlechten Auftragslage nicht sofort entlassen.

Schwankender Personalbedarf – Alternativen zur Entlassung und zur Neueinstellung

Aufgrund der bereits beschriebenen Punkte ist es nicht sinnvoll, bei einer geringen Auftragslage mehr zu produzieren. Nichtsdestotrotz sollte ein Unternehmen seinen Personalbestand bei saisonalen Unterschieden nur bedingt dem geänderten Auftragsvolumen anpassen.

Natürlich empfiehlt es sich bei Personalengpässen, zusätzliche Arbeitnehmer zu beschäftigen. Nichtsdestotrotz sollte man keine neuen Mitarbeiter fest einstellen. Sinnvoll ist es auf Aushilfskräfte, Ferienarbeiter oder Saisonarbeitskräfte zurückzugreifen. Alternativ können Arbeitnehmer eines Zeitarbeitsunternehmens eingesetzt werden.

Auch Mehrarbeit der eigenen Mitarbeiter ist eine denkbare Variante.

Sollten die gesammelten Überstunden später nicht ausreichen, um den geringeren Arbeitsumfang auszugleichen, bietet sich die Kurzarbeit an. Die Mitarbeiter werden nicht entlassen werden und stehen dem Unternehmen weiter zur Verfügung.

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