Arbeitsschutz: Warum Arbeitsschutz für Unternehmen so wichtig ist

Arbeitsschutz ist in Unternehmen oft überlebenswichtig! Weltweit ereignen sich jährlich etwa 270 Millionen Arbeitsunfälle. Etwa 2,2 Millionen Menschen sterben jedes Jahr an Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen. Im Jahr 2006 starben in Deutschland 646 Menschen an den Folgen von Arbeitsunfällen.

Warum Arbeitsschutz in Unternehmen so wichtig ist
In jedem modernen Unternehmen ist es wichtig, seine Mitarbeiter zu schützen. Egal ob Arbeiter oder Abgestellte, jeder ist am Arbeitsplatz sichtbaren oder unsichtbaren Gefahren ausgesetzt, die man oft unterschätzt.

Aber auch in der Freizeit gibt es Gefahrenpotenziale, die man nicht unterschätzen darf. 2/3 aller Unfälle passieren im privaten Bereich. Man braucht nur daran zu denken, wenn man zuhause auf eine Leiter steigt, um z.B. einen Nagel in die Mauer zu schlagen. Im privaten Bereich ist man selbst für seine Unfälle verantwortlich.

Im Unternehmensbereich hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass seine Arbeitnehmer gemäß Arbeitssicherheitsgesetz ausreichend geschützt sind. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen und damit des Arbeitsschutz sind die Berufsgenossenschaften.

Die Berufsgenossenschaften haben im Bereich Arbeitsschutz die Aufgabe, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Wenn Beschäftigte bereits einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer arbeitsbedingten Berufskrankheit leiden, werden diese durch die Berufsgenossenschaften medizinisch betreut bzw. rehabilitiert.

Die bekanntesten Berufskrankheiten und deren Arbeitsschutz:

  • Staublungenerkrankung, z.B. Silikose und Asbestose (Atemschutz, Absaugung)
  • Kopfverletzungen (Helmpflicht)
  • Verletzungen der Gliedmaßen (Schutzanzüge, Arbeitshandschuhe)
  • Beeinträchtigungen durch Bildschirmarbeitsplätze (Pausenzeiten, blendfreier Bildschirm, etc.)
  • Wirbelsäulenkrankheiten (Heben, Tragen von Lasten)
  • Haltungsschäden (Ergonomische Arbeitsplätze)
  • Bäckerasthma (Absaugung, Mundschutz)
  • Hörbeschwerden (Hörschutz, Schallschutz)
  • Vergiftungen (Vorsichtsmaßnahmen, Giftstoffverordnung)
  • etc.

Arbeitsschutz-Tipp für den Arbeitgeber
Ein wesentliches Element des Arbeitsschutzes sind die Unterweisungen gemäß § 12 Abs.1 des Arbeitsschutzgesetzes. Art und Weise sowie deren Umfang müssen in einem angemessenen Verhältnis zur vorhandenen Gefährdungssituation und der Qualifikation des Arbeitnehmers sein.

Ausreichende Arbeitsschutz-Maßnahmen senken nicht nur die Unfallgefahr und damit Krankheitsausfälle der Beschäftigten, die dem Unternehmen Zeit und Geld kosten, sondern steigern auch die Motivation der Mitarbeiter durch saubere und sichere Arbeitsplätze.