Weihnachtsgeld – wie wirkt es sich steuerlich beim Angestellten aus?

Das Weihnachtsgeld ist für viele Angestellte ein gern gesehener Bonus am Jahresende. Bevor jedoch zusätzliche Anschaffungen geplant werden, lohnt sich oftmals ein Blick auf die tatsächliche Gehaltsabrechnung.

In vielen Fällen bleibt von am Ende gar nicht so viel übrig, wie man zuerst erhofft hatte. Der Grund dafür ist wie so oft die Steuer.

Progression sorgt für hohe Abzüge

Ein zusätzlicher Bonus am Ende des Jahres sollte eigentlich für freudige Gesichter sorgen. Nicht selten schauen Angestellte jedoch eher verärgert auf ihre Gehaltsabrechnung. Vom versprochenen Bonus an Weihnachten ist dann meist gerade einmal die Hälfte tatsächlich noch verfügbar, was nicht selten für einen Fehler gehalten wird. Dies ist jedoch nur sehr selten der Fall.

Das Weihnachtsgeld wird jedoch genau wie jedes andere Gehalt von der Steuer beeinflusst, was dazu führt, dass Lohnsteuer, Sozialabgaben, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag anfallen. Der überraschend hohe Anteil der Abgaben erklärt sich durch die Progression der Steuern. So steigt der Steuersatz mit der Höhe des Einkommens, was bedeutet, dass höhere Einkommen überproportional belastet werden. Im Falle des Weihnachtsgeldes kommt zudem erschwerend hinzu, dass das Finanzamt jeden Monat für sich betrachtet.

Wer also bei 2000 Euro Gehalt noch einmal 500 Euro Weihnachtsbonus bekommt, der wird in diesem Monat so besteuert, als würde er 2500 verdienen und muss den dementsprechenden Steuersatz zahlen. In der Folge entstehen überproportionale Steuern im Monat Dezember, die den Bonus an Weihnachten erheblich schmelzen lassen. Dies wird als sogenannte Einkommensspitze bezeichnet, da es sich um einen einmaligen Ausreißer im Jahr handelt.

Mehr vom Weihnachtsgeld sichern

Um mehr vom Weihnachtsbonus vor der Steuer zu sichern, gibt es für den Angestellten selbst nur die Möglichkeit eine Steuererklärung abzugeben. Durch diese bekommt man zu viel gezahlte Steuern zurück, vor allem dann, wenn man Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen angeben kann. Die erstattete Summe kommt dabei jedoch meist erst im Sommer und wird von den wenigsten Angestellten noch als Bonus für Weihnachten wahrgenommen.

Eine weitere Möglichkeit, mit der sich die Steuern senken lassen, kann der Arbeitgeber ergreifen. Durch einen Lohnsteuerausgleich werden Abgaben und Steuerbelastung mit Einberechnung des Weihnachtsgeldes über das ganze Jahr verteilt. So lässt sich eine hohe zusätzliche Belastung durch die Einkommensspitze im Dezember verhindern und es bleibt mehr vom Bonus übrig. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, solch einen Ausgleich vorzunehmen. Da es jedoch im Sinne des Arbeitgebers ist, dass die Angestellten möglichst viel von dem Weihnachtsgeld erhalten, lohnt es sich, das Gespräch mit dem Chef zu suchen.

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