Unterhalt 2010: Das ändert sich

Das Jahr 2010 bringt einige Gesetzesänderungen und Neubestimmungen mit sich. Doch was ändert sich für Familien beim Unterhalt 2010? Werden Getrenntlebende steuerlich be- oder entlastet? Die Antworten finden Sie hier.

Unterhalt 2010: Die Düsseldorfer Tabelle
Um die Höhe des Unterhalts für Ihre Kinder zu ermitteln, können Sie die Düsseldorfer Tabelle heranziehen. Diese enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten und wird in der Regel alle zwei Jahre aktualisiert. Dies geschah zuletzt im Januar 2009, für den Unterhalt 2010 gilt vorerst also weiterhin die Düsseldorfer Tabelle 2009.

Unterhalt 2010: Steuervorteile für Getrenntlebende
Getrenntlebende, die zu Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner verpflichtet sind, konnten bisher 13.805 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Beim Unterhalt 2010 werden darüber hinaus auch noch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für den Ex-Partner als Sonderausgaben anerkannt, müssen von diesem allerdings versteuert werden.

Unterhalt 2010: außergewöhnliche Belastungen
Für den Fall, dass Sie Unterhalt an bedürftige Angehörige oder Lebenspartner zahlen, konnten Sie bisher 7.680 Euro als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Beim Unterhalt 2010 wird dieser Betrag auf 8.004 Euro erhöht. Darüber hinaus gelten auch hier Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für den Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen.

Fazit: Beim Unterhalt 2010 gibt es für Getrenntlebende eindeutige Steuervorteile.