Neue Schonfrist zur elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung

Jetzt ist es soweit: Für Januar 2005 müssen Sie Ihre erste Umsatzsteuervoranmeldung online abgeben. Doch keine Panik, wenn auch Sie sich noch nicht so richtig darum gekümmert haben: Die Beamten im Bundesfinanzministerium haben nun durch eine ganz neue Übergangsfrist bis zum 31.03.2005 erst einmal für behördentypische Entspannung gesorgt.
Das heißt für Sie:Sie können Ihre Umsatzsteuervoranmeldung für das erste Quartal 2005 wie bisher auf Papier abgeben, wenn Sie noch keine Zeit hatten, sich auf die elektronische Umsatzsteuervoranmeldung vorzubereiten.

Die Zusendung auf Papier gilt als Antrag, diese neue Schonfrist nutzen zu dürfen. So steht es im Schreiben des Finanzministeriums vom 29.11.2004.

Erst wenn Sie sich nach dem 31.03. (z.B. als Mac-Nutzer) nicht elektronisch anmelden können, müssen Sie bei Ihrem Finanzamt schriftlich beantragen, weiterhin Papier nutzen zu dürfen.Nutzen Sie die Übergangsfrist, um die Sache jetzt zu organisieren. Denn die Online-Abgabe bringt Ihnen unter dem Strich nur Vorteile: Zeitersparnis und weniger Papierkram. In dieser Checkliste finden Sie alle Punkte:Programm besorgen: Die elektronische Umsatzsteuervoranmeldung funktioniert mit dem kostenlosen Programm "ElsterFormular". Das einfache Programm können Sie unter www.elster.de runterladen.

Anmeldung für die Umsatzsteuervoranmeldung abschicken: Auch wenn die Online-Voranmeldung Pflicht wird, dürfen Sie noch lange nicht einfach so damit starten. Teilen Sie dem Finanzamt rund 1 Woche vor dem ersten Mal mit, dass Sie ab sofort online voranmelden. Das Formular dafür finden Sie im Programm "ElsterFormular".

Wenn die Technik bei Ihnen nicht läuft: Besitzer von Mac- und Linux-PCs bleiben bei der elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung außen vor. Das Programm funktioniert nur mit Windows. Deshalb können Sie auch nach dem 31.03.2005 weiterhin auf Papier abgeben, wenn Sie Mac- oder Linux-Nutzer sind.