Sicher ist sicher – Überprüfen Sie den Betriebsprüfer

Daran könne Sie nichts ändern: Der Betriebsprüfer benötigt Zugriffsrechte auf bestimmte Bereiche Ihrer Firmen-EDV. Auf der anderen Seite dürfen Sie dem Betriebsprüfer natürlich nicht alle Freiheiten lassen, die es ihm ermöglichen würden, sich frei in Ihrem Firmen-Netzwerk zu bewegen.
Dem Betriebsprüfer nicht alle Freiheiten lassen
Zu groß wäre die Gefahr, dass der Betriebsprüfer bei der Prüfung auf Daten stößt, die Sie ihm lieber vorenthalten würden.

Eigener PC für den Betriebsprüfer
Auf Nummer sicher gehen Sie nur mit einem Stand-alone-Gerät, ohne Verbindung zum Finanzamt. Das lässt sich jedoch meist nur in kleineren Unternehmen realisieren. In größeren GmbHs mit Router, Server und zentraler Speichereinheit bleibt dieser Wunsch Utopie. Der Aufwand wäre schlichtweg zu groß.

Wie Sie den Betriebsprüfer kontrollieren
Drehen Sie den Spieß um. Sinnvoll ist es, die Software auf dem Arbeitsplatzrechner des Prüfers so einzustellen, dass sämtliche Zugriffe intern gespeichert werden.

So können Sie oder Ihr Steuerberater jeden Tag leicht sehen, womit sich der Betriebsprüfer beschäftigt hat und welche Daten sein besonderes Interesse geweckt haben. Es ist ratsam, dem Betriebsprüfer ein Einzelbüro zu geben.

Achten Sie bei der Auswahl aber darauf, dass sich in diesem Raum keine sensiblen Akten o.ä. befinden. Statten Sie den Arbeitsplatz mit einem Telefon, Papier, Stiften und einem Locher aus.

Gegen Getränke (Kaffe, Tee oder Kaltgetränke) wird der Beamte sicherlich nichts einzuwenden haben. Fragen Sie ihn aber vorsichtshalber vorher.