Steuerlicher Wohnsitz: Seine Bedeutung für die Besteuerung in Deutschland

Der steuerliche Wohnsitz entscheidet darüber, ob alle weltweit erzielten Einkünfte oder nur noch Einkünfte aus deutschen Quellen in Deutschland besteuert werden.

Der steuerliche Wohnsitz einer Person bestimmt sich nach den tatsächlichen Umständen und nicht nach dem Willen eines Steuerpflichtigen. Der Wohnsitz eines Steuerpflichtigen besteht dort, wo er eine Wohnung innehat, die er als solche auch tatsächlich nutzt und die seinen Lebensmittelpunkt begründet. Auf die polizeiliche Meldung beim Einwohnermeldeamt kommt es beim steuerlichen Wohnsitz nicht an.

Wohnung als steuerlicher Wohnsitz
Im Zusammenhang mit dem Begriff des steuerlichen Wohnsitzes ist der Begriff der Wohnung relativ weit auszulegen.

Für die Begründung des steuerlichen Wohnsitzes kommen alle Räumlichkeiten in Betracht, die zum Wohnen geeignet sind. Ausreichend ist daher auch ein fester, zum Wohnen geeigneter Raum, der mit Möbeln ausgestattet und heizbar ist sowie über eine Kochgelegenheit verfügt. Beim steuerlichen Wohnsitz kann es sich somit auch um ein möbliertes Zimmer, eine Zweitwohnung, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus oder um eine Unterkunft in einer Gemeinschaftsbaracke handeln. Sogar ein feststehender Wohnwagen, der ständig zu Wohnzwecken genutzt wird, oder ein langfristig genutztes Hotelzimmer kann im steuerlichen Sinn eine Wohnung darstellen.

Innehaben des steuerlichen Wohnsitzes
Der Steuerpflichtige muss den steuerlichen Wohnsitz oder die Wohnung innehaben. Diese Voraussetzung liegt vor, wenn nach Belieben über die Wohnung verfügt werden kann. Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche sondern vielmehr auf die rechtliche Verfügungsmacht an. Eine rechtliche Verfügungsmacht entfällt zum Beispiel, wenn die Wohnung längerfristig vermietet wurde.

Nutzung des steuerlichen Wohnsitzes
Der Steuerpflichtige muss den steuerlichen Wohnsitz tatsächlich benutzen. Hierbei ist allerdings keine ständige Nutzung der Wohnung erforderlich. Von Bedeutung ist aber, dass der steuerliche Wohnsitz zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Gewohnheit genutzt wird und nicht nur zu vorübergehenden Wohnzwecken dient.

Steuerlicher Wohnsitz bei Ehepaaren
Verheiratete Steuerpflichtige haben ihren steuerlichen Wohnsitz grundsätzlich dort, wo sich ihre Familien aufhalten. Dies gilt auch dann, wenn sie gelegentlich auswärts übernachten oder sich über einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten.

Aufgabe des steuerlichen Wohnsitzes
Um die Besteuerung von Einkünften in Deutschland nach dem Einkommensteuergesetz zu vermeiden, wäre es sowohl erforderlich, den Wohnsitz ins Ausland zu verlagern als auch keine Einkünfte mehr aus Deutschland zu beziehen.

Im Allgemeinen gilt der inländische Wohnsitz als aufgegeben, wenn sich die tatsächlichen Lebensverhältnisse des Steuerpflichtigen derart ändern, dass kein steuerlicher Wohnsitz mehr im Inland vorhanden ist. Zur Beurteilung dieses Sachverhalts ist auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles abzustellen. Maßgeblich hierfür ist allerdings nicht der Wille des Steuerpflichtigen und auch die polizeiliche Abmeldung reicht nicht aus, um eine Aufgabe des steuerlichen Wohnsitzes in Deutschland zu dokumentieren.

Nutzungsbereiter Zustand des steuerlichen Wohnsitzes
Zur steuerlichen Beurteilung der Frage, ob der steuerliche Wohnsitz in Deutschland aufgegeben wurde, kommt es darauf an, ob die Wohnung in einem nutzungsbereiten Zustand gehalten wird. Somit ist die Aufgabe eines steuerlichen Wohnsitzes in Deutschland dann zweifelsfrei zu bejahen, wenn die Wohnung aufgelöst wurde. Auch wenn die bisher selbst genutzte Wohnung vermietet wird, spricht dies für die Aufgabe des inländischen Wohnsitzes, sofern es sich nicht nur um eine kurzfristige Vermietung von bis zu sechs Monaten handelt.

Darüber hinaus kann eine Aufgabe des steuerlichen Wohnsitzes in Deutschland darin bestehen, dass die Wohnung dauerhaft nicht mehr benutzt wird. Die Wohnung darf dann aber weder durch den Steuerpflichtigen selbst noch durch Angehörige, Freunde oder Bedienstete des Steuerpflichtigen mehr als nur vorübergehend genutzt werden.