Wichtige Tipps zur Steuererklärung 2011 für Immobilieneigentümer

Sowohl für Eigenheimbesitzer als auch für Eigentümer von vermieteten Immobilien gibt es eine Vielzahl von Vorschriften und Möglichkeiten Steuern zu sparen. Auch so manche gesetzliche Änderung steht an. Tipps zur Steuererklärung lesen Sie hier.

Sie wollen Ihre vermietete Immobilie verkaufen und diese bringt durch die verschiedensten Umstände nicht den gewünschten Erlös?

Was bedeutet, dass Sie zum Beispiel mit dem erzielten Erlös Ihr Darlehen nicht vollständig tilgen konnten. Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Verluste steuerlich geltend zu machen. Dazu beantragen Sie in Ihrer Steuererklärung 2011, die noch zu zahlenden Schuldzinsen auf das Restdarlehen als nachträgliche Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend zu machen.

Sollte das zuständige Finanzamt dies ablehnen, so legen Sie bitte Einspruch ein, mit dem Hinweis auf einen stattfindenden Musterprozess und beantragen Sie ein Ruhen des Einspruchverfahrens (Az. IX 67/10).

Eigenprovision

Erhält der Käufer einer Immobilie vom Verkäufer eine sogenannte Eigenprovision, so liegt eine Kaufpreisminderung vor und keine Gegenleistung. Folglich darf die anfallende Grunderwerbsteuer nur auf den verminderten Kaufpreis gerechnet werden. (Finanzgericht Sachsen, Urteil v.16.3.2011,Az.8 K 1123/10). Voraussetzung für die steuerliche Gewährung einer Eigenprovision ist natürlich die Unterzeichnung des Kaufvertrages und die Bezahlung des Kaufpreises.

Wenn ein Ehegatte vom anderen Ehegatten eine Immobilie erwirbt, dann wird nach der derzeitigen Rechtsprechung keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt nun auch für eingetragene Lebenspartner: Stichtag 14.12.2010.

Doch auch eingetragene Lebenspartnerschaften vor diesem Stichtag dürfen hoffen und können sich auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichtes Niedersachsen berufen (Beschluss v. 6.1.2011, Az. 7 V 66/10).

Werbungskosten

Stand Ihre Immobilie, die vermietet werden sollte, einen Teil des vergangenen Jahres oder das ganze Jahr leer, dürfen die Werbungskosten dennoch in voller Höhe geltend gemacht werden. Dazu müssen Sie allerdings glaubhaft nachweisen, dass Sie die Immobilie tatsächlich vermieten wollten (Finanzgericht Thüringen, Urteil v.3.11.2010 Az 3 K 285/10).

Das bedeutet, die Beauftragung eines Maklers, Anzeigen und andere Bemühungen schriftlich festzuhalten und Belege mit an das Finanzamt einzureichen.

Vermietung an Verwandte

Es gelten neue Spielregeln für die Vermietung an Verwandte.

Mit dem Veranlagungsjahr 2012 (nicht schon 2011) muss die erwirtschaftete Miete mindestens 66% der ortsüblichen Miete betragen. Dann können die Werbungskosten in vollem Umfang in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.

Für Steuerpflichtige von Eigenheimen und Eigentumswohnungen gelten die Abzugsmöglichkeiten für haushaltsnahe Aufwendungen, sprich Handwerkerleistungen und Abrechnungen der Nebenkosten/Hausgelder. Derzeit können Sie damit bis zu 1.200 € netto Steuern sparen.

Lesen Sie mehr zum Thema "Steuererklärung 2011" in meinen Artikeln: