Bewirtungsaufwendungen bei Arbeitnehmern als Werbungskosten absetzbar

Auch als normaler Arbeitnehmer kann man unter bestimmten Voraussetzungen seine Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen (Finanzgericht München, 6 K 2907/08). Ganz wichtig für die Absetzbarkeit ist aber, dass der berufliche Grund für diese Bewirtungsaufwendungen "passend" für das Finanzamt ist.

Veranstaltungen mit Mitarbeitern können rein berufliche Veranstaltungen ohne privaten Anlass sein. Wichtig ist, dass Ihre Beziehungen zu den bewirteten Personen rein beruflicher Natur sind und außer berufliche Beziehungen ausscheiden. Daher sollten Sie die Bewirtungsaufwendungen in der Steuererklärung angeben, mit den entsprechend ausgefüllten Belegen und sich auf das Urteil berufen.

Bewirtungsaufwendungen bei Arbeitnehmern
Zu den Bewirtungsaufwendungen gehören hauptsächlich Speisen und Getränke sowie andere sonstige zum sofortigen Verzehr bestimmte Genussmittel und die Nebenkosten für die Garderobe, Toilette, Trinkgelder und anders.

Ablehnung der Bewirtungsaufwendungen
Mit einer Ablehnung Ihrer Bewirtungsaufwendungen müssen Sie allerdings rechnen, wenn für das Finanzamt nicht klar erkennbar ist, "ob die Bewirtungsaufwendungen mehr dem Beruf oder mehr der Wahrung der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Stellung dienen" (BFH, Urteil vom 24.05.1973, BstBl. 1973 II S. 634)

Beispiele für die Absetzbarkeit von Bewirtungsaufwendungen
Bewirtungsaufwendungen können als Werbungskosten abzugsfähig sein, wenn Sie mit Ihren Mitarbeitern eine rein berufliche Veranstaltung durchführen und dabei die Bewirtung übernehmen, so z. B. bei innerbetrieblichen Schulungsveranstaltungen, Einsatzbesprechungen, Vertretertagungen, berufliche Besprechungen, Verabschiedungen, Jubiläen, Abschlussfeiern und Fortbildungsabenden.

Die Bewirtungsaufwendungen von Mitarbeitern können Sie zu 100 % als Werbungskosten absetzen. Auch für Angestellte gelten strenge Anforderungen an den Nachweis von Bewirtungskosten. Nachweisen müssen Sie stets Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen.