Wann Sie sich besser eine neue Buchstelle suchen sollten

Sie zahlen Ihrer Buchstelle möglicherweise mehrere tausend Euro im Jahr. Wenn Sie Fragen haben, sind aber nur die Gehilfen des Steuerberaters am Telefon? Falls die Zusammenarbeit mit Ihrer Buchstelle so oder so ähnlich aussieht, wird es Zeit, diesen Dienstleister einmal auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls eine bessere Lösung zu finden.

Was eine Buchstelle leisten sollte

In der Regel werden Sie mit Ihrem Steuerberater einen Mandatsvertrag abgeschlossen haben. Darin sind seine Leistungspflichten für Sie aufgeführt. Prüfen Sie, ob Sie mit diesen typischen Dienstleistungen einer Buchstelle aus Ihrem Mandatsvertrag zufrieden sind:
  • Anfertigung der Steuererklärung
  • Kontrolle der Steuerbescheide
  • Erledigung der Finanz- und Personalbuchführung
  • Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt
  • Assistenz bei Betriebsprüfungen

Was ein guter Steuerberater für Sie tut
Ein guter Steuerberater wird Ihnen weitere Dienstleistungen als Service ohne Extra-Berechnung bieten. Er

  • informierte Sie über die Kreditkonditionen der Landwirtschaftlichen Rentenbank,
  • bietet Ihnen an, Sie bei Darlehensanträgen zu unterstützen,
  • informiert Sie über neue Entwicklungen im Steuerrecht, die Sie betreffen,
  • weist auf Fehler hin und macht Ihnen Vorschläge zu deren Behebung
  • bespricht individuelle Auswertungen mit Ihnen und macht Sie auf gefährliche Punkte aufmerksam,
  • reagiert interessiert, wenn Sie ihm Steuergestaltungsmöglichkeiten vorschlagen, von denen Sie hörten und
  • holt für Sie das beste aus solchen Tipps heraus.

Unzufrieden mit Ihrer Buchstelle? Diese Möglichkeiten haben Sie
Wenn Sie unzufrieden mit Ihrer Buchstelle sind, suchen Sie sich einen neuen Steuerberater.

  • Am besten, Sie fragen andere Selbstständige nach einer Empfehlung.
  • Auf der Internetseite www.hlbs.de finden Sie ein umfangreiches, nach Postleitzahlen sortiertes Buchstellen-Verzeichnis.
  • Kontieren Sie Ihre laufenden Geschäftsvorfälle selbst, wenn Sie über entsprechende Kenntnisse verfügen. Den Jahresabschluss dürfen aber nur Vertreter der steuerberatenden Berufe machen.