Vermeiden Sie die lästige Buchführungspflicht!

Wenn Sie als Gewerbetreibender jetzt Ihre Steuererklärung 2007 erstellen, achten Sie peinlich genau auf die noch geltende Gewinngrenze von 30.000 €! Rutscht Ihr Gewinn über diese Grenze, haben Sie 2008 die Buchführungspflicht am Hals und können Ihren Gewinn nicht länger mit der einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Darum geht’s:
Wenn Sie ein Gewerbetreibender sind (kein Freiberufler), müssen Sie von der EÜR zur aufwändigeren Buchhaltung wechseln, wenn:
• Ihr Gewinn 2007 30.000 € überschreitet (ab Geschäftsjahr 2008: 50.000 €) oder
• Ihr Jahresumsatz 500.000 € überschreitet.
Liegt Ihr Gewinn 2007 auch nur 1 € über 30.000 €, müssen Sie für 2008 aufwändig buchführen. Doch Ihnen bleibt eine Chance:
Solange Ihr Gewinn nicht sehr deutlich über dieser Grenze liegt, können Sie ihn durch Bildung eines Investitionsabzugsbetrags unter 30.000 € drücken. Der Investitionsabzugsbetrag verringert Ihren Gewinn 2007, ohne dass Sie tatsächlich Ausgaben tätigen und weniger Geld auf dem Konto haben.
Diese Gewinnminderung wirkt sich nicht nur angenehm auf Ihre Steuerlast 2007 aus, sondern auch auf die Buchführungspflicht:
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Grenze auch dann als unterschritten gilt, wenn dies nur mit Hilfe eines Investitionsabzugsbetrags (früher: Ansparabschreibung) geschehen ist (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2007, Az. 7 K 7124/07).
Beispiel: Sie ermitteln für 2007 einen Gewinn von 35.000 €. Dann bilden Sie für dieses Jahr einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von z. B. 10.000 € (etwa für den beabsichtigten Kauf eines Lieferwagens, der 25.000 € kostet). Schon liegt Ihr Gewinn mit 25.000 € unter der Grenze und Sie bleiben 2008 bei der EÜR.