Tipps zur Steuererklärung für Eltern

Wenn Eltern nicht verheiratet sind, können sich daraus durchaus einige Steuervorteile im Zusammenhang mit den Ausgaben für ein Kind ergeben. Bei einer bewusst getrennten Lebensweise ist ein Elternteil als alleinerziehend geführt und kann größere Steuerersparnisse geltend machen. Hierbei ist es auch nicht davon abhängig, welches Elternteil Kindergeld zur Erziehung des Nachwuchses erhält.

Entlastungsbetrag

Der sogenannte Entlastungsbetrag von 1308 Euro im Jahr ist eine Summe, die bei der Einkommensteuerveranlagung abgezogen werden kann und damit wieder zurückfließt. Mit der neuen Regelung können getrennte Elternteile einvernehmlich festlegen, für wen der Entlastungsbetrag geltend gemacht wird.

Wichtig ist dabei, dass keines der beiden Elternteile diesen Einkommenssteuerfestbetrag bei seinem Arbeitgeber schon geltend gemacht hat. Hier gilt die Steuererklärung für Eltern mit dem Entlastungsbetrag nur bei einem Elternteil. Diese Methode ist daher nur dann praktisch, wenn beide Elternteile auch getrennt zum Wohl des Kindes agieren.

Familienbetrieb

Die Steuererklärung für Eltern kann auch vor allem in einem Betrieb erheblich zur Rückgewinnung von hohen Ausgaben genutzt werden. Dabei ist ein Familienbetrieb stets mit vielfältigen Ausgaben konfrontiert, die auch Auswirkungen auf jedes einzelne Familienmitglied haben. Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung und Realisierung der Dienstleistung eines Betriebes anfallen, lassen sich steuerlich geltend machen.

Hierbei sind auch familiäre Ausgaben durchaus mit eingeschlossen und können in der Steuererklärung für Eltern angegeben werden. Dazu gehören zum Beispiel Berufskleidung der Kinder in einem Familienbetrieb, alle anfallenden Ausgaben für entsprechende Tätigkeiten der Arbeit und Fahrtkosten, welche die Kinder ab dem 18. Lebensjahr im Familienbetrieb auf sich nehmen müssen.

Privatschulen

Private Schulen sind stets mit einem höheren Maß an Qualität bei der Ausbildung verbunden. Familien, die es sich leisten können, über eine private Ausbildung die Fähigkeiten der Kinder zu verbessern, können auch hier bis zu einem gewissen Betrag die Kosten steuerlich geltend machen. Dies ist aber nicht nur auf ein Kind beschränkt, sondern lässt sich auch auf jedes einzelne Kind anrechnen.

Somit können langfristig alle Ausgaben für eine optimale Ausbildung gegenfinanziert werden und garantieren gleichzeitig einen angemessenen Ausgleich der Kosten. Auch extra Ausgaben, wie Schulmaterial und Schulbücher, lassen sich in der Steuererklärung mit angeben.

Kinderbetreuung und Babysitterin

Sind beide Elternteile beruflich sehr eingespannt, so kann die Betreuung der Kinder nur durch einen Babysitter oder eine Tagesmutter stattfinden. Da dies nichtstaatliche Einrichtungen oder Möglichkeiten sind, sein Kind entsprechend zu betreuen, so können auch die anfallenden Kosten bis zu einem Grenzbetrag abgesetzt werden.

Dies hat den Vorteil, dass die Eltern nach eigenem Ermessen für die Betreuung ihres Kindes sorgen können und gleichzeitig einen angemessenen Ausgleich der Kosten herbeiführen. Auf lange Sicht ist damit ein hohes Maß an Qualität für die Betreuung sichergestellt, die auf öffentlichen Weg meist nicht zufriedenstellend ist.

Studium

Auch das Studium ist für die Kinder bis zum 27. Lebensjahr steuerlich absetzbar, sofern ein Studium an einer privaten Hochschule mit staatlich anerkanntem Abschluss nachweislich durchgeführt wird. Auf diese Weise lassen sich viele verschiedene Kosten innerhalb der Familie wieder durch die Steuererklärung für Eltern refinanzieren.