Steuern sparen: außergewöhnliche Belastungen

Steuern sparen können Sie auf verschiedenste Arten und Weisen. Oft vergessen wird dabei aber der Punkt "außergewöhnliche Belastungen". Kosten für die private Lebensführung können Sie grundsätzlich zwar nicht steuerlich geltend machen, aber es gibt Ausnahmen.

Die außergewöhnlichen Belastungen sind neben den haushaltsnahen Leistungen und den Kinderbetreuungskosten eine Ausnahme, mit der Sie Steuern sparen können. Es handelt sich dabei um Ausgaben, mit denen Sie Ihre Existenz sichern. Wird eine bestimmte, einkommensabhängige Grenze überschritten, können Sie die Ausgaben geltend machen und dadurch Steuern sparen (§ 33 EStG).

Bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es zwei Einschränkungen:

  • Kosten, die Ihnen erstattet werden (Krankenkasse, Versicherungen etc.) müssen Sie vorher abziehen.
  • Nur Kosten, die den zumutbaren Anteil überschreiten, werden berücksichtigt. Sie müssen also einen Eigenanteil tragen.

Steuern sparen: Der Eigenanteil bei den außergewöhnlichen Belastungen

Jahreseinkommen bis 15.340 Euro bis 51.130 Euro über 51.130 Euro
Ledige 5 % 6 % 7 %
Verheiratete 4 % 5 % 6 %
mit 1-2 Kinder 2 % 3 % 4 %
mit mehr Kindern 1 % 1 % 2 %

Steuern sparen: Das können außergewähnliche Belastungen sein

  • Abfindung an Vormieter bei krankheitsbedingtem Wohnungswechsel
  • Adoptionskosten
  • Behandlungskosten bei AIDS
  • Altersheimkosten, sofern eine Unterbringung wegen Krankheit notwendig ist
  • Arzneimittel
  • Arztkosten
  • Beerdigung von Angehörigen
  • Besuchsfahrten
  • Brille / Kontaktlinsen
  • Dialyse
  • Diätkost
  • Behandlungskosten bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
  • Fahrtkosten bei Behinderund und / oder Krankheit
  • Führerscheinkosten bei Behinderten
  • Hausrat und Kleidung nach Brand, Hochwasser und anderen Naturkatastrophen
  • Hörgerät
  • Kuren
  • Künstliche Befruchtung
  • Legasthenie
  • logopädische Behandlung
  • Medizinische Fachliteratur
  • Medizinische Hilfsmittel
  • Psychotherapie
  • Scheidung
  • Zahnarztkosten