So können Sie Ihren Firmenwagen von der Steuer absetzen

Firmenwagen ohne Fahrtenbuch und ohne 1-Prozent-Methode als Selbstständiger von der Steuer absetzen? Kein Problem, wir sagen Ihnen, wie es geht. Beachten Sie allerdings, dass der Fall, auf dem dieses Urteil beruht, sehr speziell ist.

Firmenwagen absetzen: Bisher gab es zwei Möglichkeiten
Bisher hatten Sie folgende Möglichkeiten den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung Ihres Firmenwagens zu versteuern. Entweder führten Sie ein genaues Fahrtenbuch, in dem die geschäftlichen Fahrten detailliert und für die privaten zumindest die Kilometerangaben aufgelistet waren. Oder Sie haben monatlich pauschal 1 Prozent vom Bruttolistenpreis des Fahrzeuges berechnet und diesen von der Steuer abgesetzt. Ein neues Urteil zeigt aber für die Zukunft eine dritte Möglichkeit auf, den Firmenwagen von der Steuer abzusetzen.

Dieser Fall hat zur dritten Möglichkeit geführt, seinen Firmenwagen abzusetzen
Ein Mann, der sein Fahrzeug wirklich ausschließlich geschäftlich nutzte, hatte geklagt. Er konnte den Firmenwagen seiner Frau mitbenutzen, die alle Kosten und sogar das Benzin von ihrem Arbeitgeber bezahlt bekam. Aufgrund des äußerst niedrigen Kilometerstand seines Autos und da seine Frau im Außendienst tätig war und das Auto also tagsüber meist nicht brauchte, konnte er belegen, dass er sein Auto wirklich nur zu geschäftlichen Zwecken nutzte. Fazit des Urteils ist also: Das Fehlen einer Privatnutzung kann auch anders als durch das Führen eines Fahrtenbuchs bewiesen werden.

Falls Sie also belegen können, dass Sie Ihr Fahrzeug wirklich ausschließlich zur betrieblichen Nutzung nutzen – und das geht auch ohne Fahrtenbuch – bleibt Ihnen die steuerliche Abgabe von 1 Prozent des Bruttolistenpreises erspart.