Fachliteratur: Absetzbare Kosten in der Steuererklärung

Die Kosten für Fachliteratur können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit zum Ansatz gebracht werden. Als Voraussetzung für die Anerkennung der steuerliche Abzugsfähigkeit durch das Finanzamt gilt, die Fachliteratur muss eindeutig berufsbezogen sein, oder mit der Erzielung von Einnahmen im Zusammenhang stehen.

Typische Fachbücher sind dadurch gekennzeichnet, dass sich ihr sachlicher Inhalt ganz überwiegend auf das spezielle berufliche oder sonstige berufsbezogene Fachgebiet (Fachzeitschriften und -bücher) des Arbeitnehmers beschränkt.

Als Arbeitnehmer müssen Sie die alleinige berufliche Veranlassung für den Kauf genau nachweisen, um sich z. B. für eine neue Arbeitsstelle zu bewerben, oder für eine berufliche Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme. Die Fahrtkosten zum Kauf von Fachliteratur sind als Werbungskosten abzugsfähig, mit 0,30 Euro/km.  

Fachliteratur als Werbungskosten geltend machen
Arbeitnehmer, die arbeitslos sind, sich durch Fachliteratur aber auf dem neuesten und aktuellsten Stand halten wollen, können ihre Ausgaben als vorab entstandene Werbungskosten steuerlich geltend machen. Tageszeitungen sind normalerweise nicht steuerlich abzugsfähig, es gibt aber Ausnahmen: Dies machte ein Arbeitnehmer geltend, der die Wochenendausgaben großer Tageszeitungen studiert hatte, um den Stellenmarkt auszuwerten (FG   Köln vom 07.07.1993, EFG 1994, S. 199). Auf dieses Urteil kann man sich als Stellensuchender berufen.

Wenn Sie sehr viel Fachliteratur und mit entsprechend hohen Beträgen einreichen, darf das Finanzamt nicht pauschal kürzen, sondern muss in jedem Einzelfall nachweisen, warum es den Aufwand für nicht gerechtfertigt hält (Niedersächsisches FG vom 05.05.1994, II 342/93).

Belege für Fachliteratur einreichen
Ausgaben für Fachliteratur müssen Sie durch Belege nachweisen, auf der Quittung muss der genaue Titel, der Autor und der Verlag angegeben sein. Sie dürfen auf dem Beleg den Titel des Buches, den Autor usw. nachtragen. Hierbei handelt es sich um ein Mittel der Glaubhaftmachung. Denn Werbungskosten müssen nicht unbedingt nachgewiesen werden, sie können auch glaubhaft gemacht werden.

Fachliteratur ohne Belege geltend machen
Auch wenn Sie keine Belege mehr haben, gibt es eine Möglichkeit, Aufwendungen für Fachliteratur geltend zu machen. Sie können auch ohne Nachweise einen Betrag von 102 Euro für Fachliteratur eintragen – unter der Voraussetzung, dass Sie keine anderen Ausgaben von bis zu 110 Euro angesetzt haben. Bis zu diesem Betrag können die Finanzämter bei Arbeitsmitteln auf die Vorlage von Belegen verzichten (Verfügung der OFD Bremen vom 09.01.1990, StEK EStG § 9 Nr. 511).