Die Anlage KAP für Kapitalerträge

Seit es die sogenannte Abgeltungssteuer gibt, sorgen die unterschiedlichsten Informationen der Medien Jahr für Jahr für Verunsicherung der Steuerpflichtigen. Soll man jetzt eine Anlage KAP mit der Steuererklärung ausfüllen oder nicht? Woher bekomme ich die nötigen Informationen und wann bekomme ich Geld, sprich zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer, zurückerstattet?

Kapitalerträge: Fragen über Fragen
Grundsätzlich gilt: Die Banken sind nicht mehr verpflichtet, automatisch zum Jahresende eine Steuerbescheinigung für Kapitalerträge für ihre Kunden auszustellen. Der Kunde muss zu seiner Bank gehen und diese Steuerbescheinigung anfordern. Wenn Sie diese Jahresbescheinigung in Ihren Händen halten, können Sie ersehen, wieviel Zinsen Sie das letzte Jahr erhalten haben, wieviel Kapitalertragssteuer abgeführt wurde und in welcher Höhe Ihr Sparerpauschbetrag verwendet wurde.

Als Alleinstehender steht Ihnen ein Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 € zu. Verheiratete erhalten das Doppelte sprich 1602 €. Um den Sparerfreibetrag zu erhalten, müssen Sie den sogenannten Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank stellen! Oftmals wird dies vergessen und der Steuerpflichtige zahlt vom ersten Euro seiner Zinserträge an 25% Abgeltungssteuer. Also es lohnt sich, die Steuerbescheinigung bei der Bank anzufordern und genau zu studieren.  

Weitere Besonderheiten bei Kapitalerträgen
Hand aufs Herz! Ist Ihnen Ihr persönlicher durchschnittlicher Steuersatz für das Jahr 2010 bei der Einkommensteuerveranlagung bekannt? Die meisten von uns können diese Frage mit "Nein" beantworten. Viele Mandanten unterliegen einem Steuersatz zwischen 8%-20%, was bedeutet, diese haben zu viel Kapitalertragssteuer pauschal an das Finanzamt abgeführt. In all diesen Fällen, und das sind erfahrungsgemäß nicht wenige, bekommt der Steuerpflichtige bares Geld vom Finanzamt zurück – und das oftmals rückwirkend bis zu sechs Jahren!

Machen Sie Ihre Steuererklärung!
Darum kann ich Ihnen nur raten, fertigen Sie Ihre Steueerklärung an. Falls Sie sich unsicher fühlen, lassen Sie sich beraten, ob über einen Lohnsteuerhilfeverein oder beim Steuerberater, es lohnt sich.

Kapitalanleger weiter aufgepasst!
Sie sind aus der Kirche ausgetreten und Ihre Bank hat neben der Kapitalertragssteuer auch Kirchensteuer einbehalten? Dann können Sie diese einbehaltene Kirchensteuer von der Bank wieder zurückfordern!

Sie wurden im Jahr 2009 vierundsechzig Jahre alt? Dann haben Sie einen Anspruch auf den sogenannten Altersentlasungsbetrag. Die Bank ignoriert diesen Freibetrag bei ihren Berechnungen. Das bedeutet, nur über eine abgegebene Steuererklärung inklusive Anlage KAP kommen Sie in den Genuss dieses Freibetrages und erhalten so Geld zurück.

Weiter geht`s in dieser Artikelserie mit Teil 5: Einkünfte aus Verrmietung und Verpachtung in Ihrer Steuererklärung 2010.