Mehr Elterngeld: Lassen Sie Ihren Partner die Steuerklassen wechseln

Wenn Sie rechtzeitig Ihre Steuerklasse wechseln, können Sie als werdende Eltern ihren Anspruch auf Elterngeld erhöhen. Dazu hatte kürzlich das Sozialgericht in Dortmund zu entscheiden.

Für Kinder, die nach dem 1.1.2007 geboren wurden, gibt es bekanntermaßen Elterngeld. Die Höhe richtet sich nach dem zuletzt bezogenen Einkommen des Elternteiles, der diese Förderung beziehen möchte.

Wenn also die werdende Mutter Elterngeld beansprucht, liegt es nahe, dass sie rechtzeitig vor der Geburt, während sie noch arbeitet, mit ihrem Mann die Steuerklassen wechselt. So kann ein höherer Nettoverdienst erzielt werden, in der Regel von der vorher gewählten Lohnsteuerklassenkombination IV/IV in III/V.

Die Elterngeldstellen spielten aber dabei oft nicht mit. Sie berechneten das Elterngeld so, als wären die Bezieher bis zur Geburt des Kindes in der vorherigen Steuerklasse gewesen. Mit dieser Praxis hat das Sozialgericht Dortmund nun in 2 Urteilen Schluss gemacht (SG Dortmund, Urteile vom 28.07.2008, Az. S 11 EG 8/07 und S 11 EG 40/07).

Begründung: Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, in dem die Elterngeldzahlungen geregelt sind, gibt es keine Regelungen zum Steuerklassenwechsel vor der Geburt des Kindes. Die Behörden, die das Elterngeld zahlen, dürften nicht einfach von sich aus eine solche Regelung einführen.

Tipp:

Wenn Sie als Selbstständiger Nachwuchs erwarten und einen Partner haben, der angestellt arbeitet, prüfen Sie, ob ein Lohnsteuerklassenwechsel Ihnen Vorteile beim Elterngeld bringen kann. Sollte es dann Ärger bei der Auszahlung geben, verweisen Sie auf die aktuellen Urteile.