Investitionsabzugsbetrag: So einfach geht es

Vielleicht lohnt es sich für Sie als Selbstständiger, einen Investitionsabzugsbetrag im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu bilden. Der Aufwand dafür ist gering – es könnte also für Sie attraktiv sein. Und so einfach geht’s:

Anleitung Investitionsabzugsbetrag für Einnahmen-Übschuss-Rechner
1. EÜR-Formular ausfüllen: Wenn Sie Einnahmen-Überschuss-Rechner sind, müssen Sie nur zusätzlich die Zeilen 74 bis 79 auf Seite 3 der Anlage EÜR, also des Formulars zur Einnahmenüberschuss-Rechnung, ausfüllen. Auf diese Weise können Sie einen oder auch mehrere Investitionsabzugsbeträge geltend machen.

2. Diese Angaben müssen Sie für einen Investitionsabzugsbetrag machen:

  • Bezeichnung des Wirtschaftsguts
  • voraussichtliche Anschaffungskosten
  • beanspruchter Betrag (dieser darf 40 % der Anschaffungskosten nicht überschreiten)
  • Gesamtsumme der Investitionsabzugsbeträge
  • Beispiel
    Ungünstig:
    Sie beschreiben das geplante Wirtschaftsgut bei der Bildung des Investitionsabzugsbetrags konkret als „Computer“. In diesem Fall ist bei der Auflösung und der tatsächlichen Investition nur die Anschaffung eines Computers begünstigt. Benötigen Sie jetzt aber viel dringender eine neue Telefonanlage, so könnten Sie den Investitionsabzugsbetrag dafür nicht verwenden. Schlimmer noch: Wenn Sie sich entscheiden, keinen neuen Computer anzuschaffen, müssen Sie den Investitionsabzugsbetrag wie bei einer Nichtinvestition auflösen (und unangenehme Zinsen zahlen).

    Besser: Sie beschreiben das geplante Wirtschaftsgut allgemeiner als „Bürotechnik-Gegenstand“. In diesem Fall wären dann begünstigte Wirtschaftsgüter Computer, aber auch Drucker, Faxgeräte, Telefon und Kopierer.

    Achtung: Die Bezeichnung darf nicht zu allgemein sein! Die Bezeichnung „Bürogegenstand“ wäre sicherlich zu allgemein. Besser verwenden Sie Bezeichnungen wie „Bürotechnik-Gegenstand“ (für Computer, Fax etc.) oder „Büroeinrichtungsgegenstand“ (für Regale, Schreibtisch etc.).

    (Beispiel aus dem BMF-Schreiben zum Investitionsabzugsbetrag vom 8.5.2009, Az. IV C 6 – S 2139-b/07/10002).

    Allerdings bietet das EÜR-Formular nur Platz für 5 Einträge. Es kann jedoch durchaus sinnvoll für Sie sein, mehr als 5 Investitionsabzugsbeträge zu bilden. Denn wenn Sie es geschickt anstellen, können Sie dadurch sofort mehrere geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben. Legen Sie für die weiteren Investitionsabzugsbeträge einfach eine Zusammenstellung auf einem gesonderten Blatt an.

    Die Summe der Investitionsabzugsbeträge mindert den Gewinn in Ihrer EÜR-Rechnung wie eine Betriebsausgabe und damit Ihre Einkommensteuer.  

    Investitionsabzugsbetrag: Fehlerquellen vermeiden

    Zwar sind die Angaben, die Sie für einen Investitionsabzugsbetrag machen müssen, auf den ersten Blick sehr einfach, die Tücke liegt jedoch im Detail.

    Eine Fehlerquelle, die teuer werden kann, ist die Beschreibung des Wirtschaftsguts. Es ist am besten, das Wirtschaftsgut möglichst allgemein zu bezeichnen. Vorteil dieses Vorgehens: Wenn Sie die Investition tatsächlich tätigen, sind Sie nicht so festgelegt. Was viele nicht wissen: Sie brauchen – anders als bei der früheren Ansparabschreibung – nicht mehr die genaue Produktbezeichnung anzugeben.