Umsatzsteuer bei der Vermietung: Grundlegende Einordnung und Steuerfreiheit

Umsatzsteuer und die Vermietung einer Immobilie passen bei Vielen nicht zusammen, obwohl dies sowohl systematisch als auch tatsächlich nicht ganz korrekt ist. Grundsätzlich unterliegen nämlich auch die Vermietungsumsätze bei einer Immobilie der Umsatzsteuer, allerdings besteht für diese Umsätze eine Steuerfreiheit.

Umsatzsteuer bei Immobilien
Für was genau und unter welchen Voraussetzungen die Steuerfreiheit gilt, wie die Vermietungsumsätze einer Immobilie überhaupt bei der Umsatzsteuer einzuordnen sind und (man höre und staune) ob es tatsächlich Sinn machen kann, auf die Steuerbefreiung zu verzichten, soll Ihnen dieser Beitrag zeigen.

Um überhaupt in den Bereich eines umsatzsteuerbaren Umsatzes zu kommen, ist es grundlegende Voraussetzung, dass die Vermietungsleistung von einem Unternehmer im Inland gegen Entgelt und im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt wird.

Tatbestandsmerkmale bei der Umsatzsteuer
Die Tatbestandsmerkmale "Inland" (Belegenheit der Immobilie) und "gegen Entgelt" (tatsächliche Mietzahlungen) sind dabei bereits augenscheinlich erfüllt. Ein wenig verwunderlicher ist jedoch für Manchen, dass auch die Tatbestandsvoraussetzungen "Unternehmer" und "im Rahmen seines Unternehms" ebenso eindeutig erfüllt sind.

Bei dem hier verwendeten Unternehmer- beziehungsweise Unternehmensbegriff kommt nämlich eine vollkommen andere Definition zum Tragen, als dies im Bereich der Einkommensteuer der Fall ist. Die wichtigste Grundregel lautet daher, dass Einkommensteuer und Umsatzsteuer grundlegend voneinander zu trennen sind. Detaillierter dazu im folgenden Beitrag.