Praktische Tipps bei Leerstand einer Immobilie

Neben der Beauftragung eines Maklers mit der Mietersuche gibt es jedoch auch noch zahlreiche weitere Möglichkeiten, die die eigene Vermietungsabsicht - zumindest indizielle- darlegen. Hier erfahren Sie, welche dies sind und was Sie sonst noch beim Leerstand einer Immobilie tun können.

Zeitungsinserate
Neben einem Makler ist sicherlich auch die Schaltung von Zeitungsinseraten eines der gewichtigsten Indizien überhaupt. Allerdings ist auch die Beweisvorsorge ein zentraler Punkt. So empfiehlt es sich neben den Rechnungen für die Inserate, auch die Inserate selber aufzubewahren um diese dem Fiskus später präsentieren zu können.

Ebenso muss die Gegebenheit des individuellen Falles dafür sprechen, dass es sich nicht um Inserate handelt, die aus einer Alibi-Funktion geschaltet werden. Es ist daher von enormer Bedeutung, dass die Schaltung von Inseraten auch nachhaltig stattfindet. Werden lediglich zwei, drei Vermietungsversuche per Inserat im Jahr unternommen, wird das Finanzamt wohl auch hier abwinken.

Die Nachhaltigkeit der Inserate ist daher entscheidendes Kriterium für die Gewichtung dieses Indizes. Hinsichtlich der Ausführungen zu einem eventuell überhöhten Mietzins, gilt indes dasselbe wie bei der Beauftragung eines Maklers.

Einstellen des Wohnungsangebotes im Internet
Im Internetzeitalter wird m.E. auch die Schaltung von Onlineinseraten in den entsprechenden Foren ein gewichtiges Indiz für die Einkünfteerzielungsabsicht beim Leerstand einer Immobilie sein. Insoweit ist natürlich auch hier ein angemessener Mietzins zu fordern.

Ein rein praktisches Problem könnte hier in der Nachhaltigkeit bestehen. Denn wenn eine Online-Anzeige einmal in einem Forum online gestellt ist, bleibt sie dies ja auch. Es wird daher in dieser Beziehung zum einen darauf ankommen, dass der Vermieter sich mehrerer Foren bedient und ggfs. auch ebenfalls nebenher noch andere Vermietungsbemühungen vorweisen kann. Selbstverständlich müssen die Internetanzeigen auch regelmäßig aktualisiert werden.

Zu bedenken ist hier abermals die Beweisvorsorge. Die Online-Inserate sollten daher ausgedruckt werden, damit insbesondere später auch das ursprüngliche Datum der Onlinestellung nachgewiesen werden kann.