Photovoltaikanlagen und die Steuer: Steuerpflichtige Umsätze des Unternehmers in der Umsatzsteuer

Was sind steuerpflichtige Umsätze des Betreibers einer Photovoltaikanlage? Dazu gehört natürlich in erster Linie die Einspeisevergütung, welche das Energieunternehmen zahlt. Dies ist in der Praxis unproblematisch, da das Energierunternehmen hier Gutschriften erteilen wird. Doch Sie müssen noch mehr beachten!

Steuerpflicht bei der Umsatzsteuer
Ebenfalls zu den Umsätzen, die beim Betreiber einer Photovoltaikanlage der Umsatzsteuer unterliegen, gehört jedoch auch eine eventuelle Stromlieferung an einen Mieter. Auch wenn hier die Vermietung frei von Umsatzsteuer stattfindet, stellt die Stromlieferung an den Mieter einen umsatzsteuerpflichtigen Umsatz dar.

Sofern ein Teil des Stroms für den eigenen Haushalt verbraucht wird, stellt dies ebenfalls umsatzsteuerpflichtigen Umsatz im Rahmen einer unentgeltlichen Wertabgabe dar. Da hier kein Geld fließen wird, werden die Selbstkosten als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer herangezogen.

Verkäufe unterliegen der Umsatzsteuer
Darüber hinaus unterliegt auch der Verkauf von Gegenständen aus dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen der Steuer. Zu besagten Unternehmensvermögen gehören insbesondere alle Wirtschaftsgüter, die auch zum Betrieb der Photovoltaikanlage zu mindestens 10% genutzt werden.

Selbstverständlich gehört die auf dem Dach befindliche Anlage zum Unternehmensvermögen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Photovoltaikanlage derart in das Dach integriert ist, dass sie ein normales Dach ersetzt und das Objekt für private Wohnzwecke genutzt wird.