Mit Reparaturen an Ihrer Immobilie können Sie auch Steuern sparen

Wenn größere Reparaturen bei Ihrer Immobilie im laufenden Jahr durchgeführt wurden, jedoch noch nicht bezahlt sind, sollte die Steuerplanung im Auge behalten werden. Gleiches gilt für Fälle, in denen noch entsprechende Maßnahmen geplant sind. Auch zum Jahresende kann hier enorm profitiert werden.

Reparaturen an Immobilien
Da sich bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Berücksichtigung der Kosten für die Reparaturen nicht nach der wirtschaftlichen Zugehörigkeit der Werbungskosten richtet (also nicht danach wann die Arbeiten an der Immobilie durchgeführt wurden), sondern ausschließlich nach dem Geldfluss (also dem Zahlungszeitpunkt) können Aufwendungen so leicht ins das noch laufende Jahr vorgezogen oder ins folgende Jahr verschoben werden.

Die Besonderheit kann optimal zum Steuern sparen genutzt werden. Dies kann nämlich besonders von Vorteil sein, wenn neben den Einkünften aus der Immobilienvermietung noch weitere Einkünfte vorhanden sind, die von Jahr zu Jahr sehr schwanken.

Paradebeispiel sind hier die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb. Aufgrund von Sonderzahlungen und dergleichen kann eine gewisse Schwankungsbreite jedoch durchaus auch bei Angestelltentätigkeiten oder wegen der Endfälligkeit der Zinsen (insbesondere wenn diese nicht der Abgeltungsteuer unterliegen) auch bei Einkünften aus Kapitalvermögen der Fall sein.

Die Reparaturen an der Immobilie tragen dann wie folgt zum Steuern sparen bei.

Steuern sparen durch Immobilien
Mit einem steigenden Einkommen steigt nicht nur die absolute Steuerbelastung, sondern auch die relative. D.h. je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher ist auch der prozentuale Steuersatz, weshalb es zu Progressionsspitzen in Jahren mit einem hohen Verdienst kommt.

Über die Verschiebung des Zahlungszeitpunktes von Erhaltungsaufwand im Bereich der Vermietungs- und Verpachtungseinkünfte können solche unliebsamen Progressionsspitzen ausgeglichen werden. Vergleicht man schließlich die Jahre in der Summe, hat man im Ergebnis unter dem Strich weniger Steuern bezahlt.

Sofern daher entsprechende Reparaturen an der Immobilie schon verrichtet wurden, Aufwand jedoch aus steuerlichen Gesichtspunkten in laufenden Jahr nicht mehr benötigt wird, sollte man sich mit dem oder den Handwerkern ins Benehmen setzen und bitten die Forderung erst im Folgejahr begleichen zu dürfen.

Insbesondere wenn man Stammkunde bei dem Handwerker ist oder ggfs. mehrere Immobilien besitzt von denen Aufträge ausgehen könnten, hat auch der Handwerker ein gesteigertes Interesse an der Zufriedenheit seiner Kunden und sollte sich dazu bereit erklären. Selbst wenn dieser für die spätere Zahlung einen Obolus verlangt, kann sich dies aus steuerlichen Gesichtspunkten noch lohnen, je nachdem wie viel im Raum steht und wie hoch der persönliche Steuersatz ist.

Steuern sparen kann auch mit einem solchen Obolus noch funktionieren. So oder so ist der verlangte Obolus für die spätere Zahlung nichts anderes als eine Zinszahlung zur Finanzierung von Erhaltungsaufwendungen, die ebenfalls als Werbungskosten abzugsfähig ist.

Steuern sparen durch frühe Zahlung der Reparaturen
Falls die Arbeiten erst im kommenden Jahr durchgeführt werden sollen, die Einkünfte im laufenden Jahr jedoch aller Wahrscheinlichkeit höher sind als im Folgejahr, kann man mit dem Handwerker einen Vorschuss vereinbaren der noch im laufenden Jahr entrichtet wird und auch als Werbungskosten abgezogen werden kann.