Dem Finanzamt den Leerstand einer Immobilie beweisen

Die Einkünfteerzielungsabsicht bei einer Immobilie ist für Außenstehende nicht unbedingt erkennbar. Daher muss insbesondere dem Finanzamt gezeigt werden, dass man vermieten will, auch wenn ein Leerstand vorliegt. Hier einige Praxishilfen dazu.

Schwarzer Peter der Beweislast
Das praktische Problem dabei ist, dass (mal wieder) der Steuerpflichtige den Schwarzen Peter der Beweislast auf der Hand hat. Der Vermieter trägt die Feststellungslast und es obliegt ihm darzulegen, dass er subjektiv die Absicht verfolgt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen. Zum objektiven Nachweis des subjektiven Willens reicht es dem Fiskus freilich nicht aus, dass der Vermieter schlicht sagt, welche Absicht er verfolgt.

Vielmehr muss die Absicht der Einkünfteerzielung anhand von objektiven Umständen des Einzelfalles feststellbar sein. Es bedarf also äußerer Merkmale, die als Indizienbeweis (-kette) eindeutig für das Vorhandensein der Einkünfteerzielungsabsicht sprechen und für Freund Fiskus ersichtlich, greifbar und einleuchtend sind. Schon bestehende Ungewissheiten im Rahmen der Indizienwürdigung, ob der Vermieter tatsächlich die Absicht zur Einkünfteerzielung hat, gehen zu seinen Lasten.

Indizienbeweisführung in der Praxis
In der Praxis ist daher die Vorlage einer stichhaltigen Indizienkette von höchster Bedeutung für die steuerliche Anerkennung der Werbungskosten bei leerstehenden Objekten. Allein die Versicherung des Vermieters, dass eine ernsthafte und nachhaltige Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt, wird den Finanzbeamten allenfalls zu einem müden Lächeln bewegen, jedoch nicht vom Abzug der Werbungskosten überzeugen.

Überzeugender ist jedoch der Nachweis der Vermietungsbemühung. Dabei ist zu unterscheiden, dass es für sich genommen schon Indizien gibt, die auch alleinstehend schon schwer zu entkräften sind. Hierzu gehört beispielsweise die Beauftragung eines Maklers oder die dauerhafte Schaltung von Mietangeboten.

Daneben sind jedoch auch Indizien nicht zu vernachlässigen, die alleine die subjektive Einkünfteerzielungsabsicht nicht objektiv ausreichend untermauern können, aber dennoch in der Summe mit anderen Indizien eine deutliche Richtung vorgeben oder sogar eine ausreichende Basis bilden.

Für die Praxis gilt daher: Indizien sammeln, Indizien sammeln und Indizien sammeln. Im folgenden Serienbeitrag daher einige Merkmale die für das Vorhandensein einer Einkünfteerzielung sprechen könnten mit weiteren Anmerkungen. Quasi eine praktische Hilfestellung!